Überbrückungshilfe: Beantragung für Juli noch möglich bis diesen Freitag

  • Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage
  • Deutsches Studentenwerk (DSW): Antragstellung für Juli 2020 noch möglich bis einschließlich 31.7.2020
  • Weiteres Erklärvideo: Technische Hinweise für Folge-Anträge

Berlin, 29. Juli 2020. Noch bis einschließlich diesen Freitag, 31. Juli 2020, können Studierende online für den Monat Juli 2020 einen Antrag auf Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage stellen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke. Über sie wird die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) als nicht zurückzahlbarer Zuschuss ausgeschüttet.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Wer für Juli 2020 noch einen Antrag auf Überbrückungshilfe wegen einer pandemiebedingten finanziellen Notlage stellen will, kann dies noch bis einschließlich diesen ganzen Freitag tun. Wichtig ist aber, damit nicht erst kurz vor Mitternacht am 31.7.2020 anzufangen, und sich unsere FAQs und technischen Hinweise zur Antragstellung vorher genau anzusehen.“

Auf seiner Website www.studentenwerke.de erläutert das Deutsche Studentenwerk außerdem in einem weiteren Erklärvideo, was Studierende bei einem Folge-Antrag für Juli 2020 technisch beachten sollten.

Bislang sind laut DSW mehr als 143.000 Anträge auf Überbrückungshilfe bei den Studenten- und Studierendenwerken eingegangen, davon rund 83.000 für den Juni 2020. Mehr als 110.000 Anträge haben die Studenten- und Studierendenwerke bisher bearbeitet.

Das neue Erklärvideo (zweites Video, ganz am Ende dieser Seite, 2:59 Minuten):

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-technische-hinweise

DSW-FAQs zur Überbrückungshilfe:

https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende