Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 17.08.2020 den Regelbetrieb in unseren Kitas wieder aufnehmen können. Hierbei richten wir uns nach den „Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie gültig ab 17. August 2020“ (PDF) des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARSCoV-2 verhindern sollen, gelten weiterhin. Diese sind gesondert geregelt und können aktuell auf der Internetseite des MKFFI nachgelesen werden (Link).
Was heißt das für Sie und Ihre Kinder?
Hier eine kurze Zusammenfassung der Punkte, eine detaillierte Ausführung finden Sie oben im PDF.
- Die „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ findet ab dem 17. August 2020 keine Anwendung mehr.
- Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen Konzepte können wieder umgesetzt werden.
- Eine strikte Trennung von Gruppen muss nicht mehr eingehalten werden.
- Die Kinder werden wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang betreut.
- Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen.
- Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.
- Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden.
- Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
- Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt im Regelbetrieb vor der Pandemie und es gilt auch für den Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie.
- Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.