- Deutsches Studentenwerk (DSW) unterstützt Entschließung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zum BAföG
- HRK: Notfallkomponente einfügen, Neu-Konzeption der Einkommens- und Vermögensfreibeträge, Förderungshöchstdauer verlängern, Altersgrenzen weg
- DSW-Präsident Rolf-Dieter Postlep: „Der HRK-Vorstoß unterstreicht die Dringlichkeit einer BAföG-Reform“
Berlin, 28. April 2021. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) unterstützt die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nach einer grundlegenden BAföG-Reform vollumfänglich. In ihrer jüngsten Entschließung „Anforderungen an eine Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes“ mahnt die HRK eine „grundlegende Reform“ des BAföG an und beklagt, dass „Systematik und Inhalte“ des BAföG der Lebensrealität der Studierenden nicht mehr in ausreichender Weise entsprechen würden.
Konkret fordert die HRK unter anderem eine „Neu-Konzeption der Einkommens- und Vermögensfreibeträge“, damit das BAföG wieder „mindestens die ursprüngliche Förderquote“ von 45% der Studierenden erreiche. Bei „bundesweiten Notsituationen“ müsse eine „Nothilfe-Komponente“ ins BAföG integriert werden; außerdem seien die Förderungshöchstdauer um mindestens zwei Semester zu verlängern und Altersgrenzen abzuschaffen.
DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep kommentiert: „Die HRK-Forderungen zum BAföG decken sich mit den Forderungen des Deutschen Studentenwerks, wir unterstützen sie daher vollumfänglich. Diese klare Positionierung der Hochschulen, dieser neuerliche HRK-Vorstoß zum BAföG unterstreichen noch einmal sehr eindrücklich, wie dringend eine BAföG-Reform angegangen werden muss. Sie gehört zuoberst auf die bildungs- und hochschulpolitische To-do-Liste einer neuen Bundesregierung nach der Wahl im Herbst.“
Die HRK-Entschließung im Wortlaut: https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/anforderungen-an-eine-weiterentwicklung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-bafoeg/