Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und des Deutschen Studentenwerks (DSW)
Merkliche Erholung am studentischen Arbeitsmarkt und planmäßiges Auslaufen der Überbrückungshilfe über die Studierendenwerke
Anträge noch bis Ende September 2021 möglich
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in der Corona-Pandemie frühzeitig auf pandemiebedingte Notlagen von Studierenden mit einem umfassenden Hilfspaket reagiert. Studierende in solchen Notlagen erhielten in den vergangenen Semestern zuverlässige und zielgerichtete Unterstützung. Alleine mit den Zuschüssen der sogenannten Überbrückungshilfe konnte mehr als 100.000 Studierenden geholfen werden, vielen von Ihnen über mehrere Monate. Zuletzt hat sich der studentische Arbeitsmarkt wieder merklich erholt, sodass die Antragszahlen auf die Überbrückungshilfe als Zuschuss in den vergangenen Monaten stetig zurückgingen. Daher haben das BMBF und das Deutsche Studentenwerk (DSW) vereinbart, das Zuschussprogramm planmäßig nach dem 30. September 2021 auslaufen zu lassen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Deutschland hat den Studierenden, die aufgrund der Pandemie in finanzielle Notlagen gekommen sind, wie kaum ein anderes Land auf der Welt Hilfe geleistet. Wir haben die Probleme der Studierenden von Anfang an ernst genommen und mit der Überbrückungshilfe ein Instrument geschaffen, das sich in der Krise bewährt hat. Wir haben wirksam, unbürokratisch und zielgerichtet denjenigen Studierenden geholfen, die Unterstützung benötigten. Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Studentenwerken vor Ort ganz herzlich für die Umsetzung dieser großen gemeinsamen Kraftanstrengung.
Ich bin froh, dass sich der studentische Arbeitsmarkt jetzt von den Einschränkungen durch die Pandemiebekämpfung mehr und mehr erholt. Die Zahl der jungen Minijobber hat sich im Vergleich zum Vorquartal und im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gesteigert – das passt auch zum allgemeinen Bild des Arbeitsmarktes, wie es das Statistische Bundesamt aktuell zeichnet. Der günstige Pandemieverlauf, der Impffortschritt sowie die herausragende Flexibilität vieler Studenten machen das möglich.
Vor diesem Hintergrund ist die Nachfrage zuletzt stark zurückgegangen, und so haben wir uns gemeinsam mit dem DSW dazu entschieden, die Zuschüsse für Studierende in akuten pandemiebedingten Notlagen wie geplant Ende September 2021 auslaufen zu lassen. Die Einschätzung der Studierenden- und Studentenwerke vor Ort, die eigenverantwortlich über die Zuschüsse entscheiden, floss dabei maßgeblich mit ein. Ich bin froh, dass die Studierenden in Deutschland mit dem DSW und den Studentenwerken so engagierte und zuverlässige Partner haben.
Für den Fall, dass sich die Situation am studentischen Arbeitsmarkt wider Erwarten noch einmal deutlich verschlechtern sollte, werden wir gemeinsam mit dem DSW das Instrument der Überbrückungshilfe vorhalten. Dann können wir – bei Bedarf –wieder reagieren. Auch mittelfristig behalten wir die Situation der Studierenden im Blick und wollen in der kommenden Legislaturperiode das BAföG an die vielfältigen Bildungswege von heute anpassen. Außerdem wollen wir einen Notfallmechanismus als Vorsorgeinstrument im BAföG verankern.“
Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärt:
„Die Überbrückungshilfe war ein Erfolg und hat die pandemiebedingten Notlagen vieler Studierender mildern können. Dies war eine großartige Leistung der damit befassten Beschäftigten in den Studentenwerken, wofür ich ihnen nochmals ausdrücklich danke. Aktuell hat sich der studentische Arbeitsmarkt erholt. Damit muss die Überbrückungshilfe aktuell nicht mehr den pandemiebedingten Wegfall von Jobs ausgleichen. Wir hoffen, dass diese positive Entwicklung auch im Wintersemester 2020/2021 anhält und kein weiterer Lockdown mehr nötig wird. Da sich Hochschulen und Studenten- und Studierendenwerke auf ein Wintersemester mit hohem Präsenz-Anteil vorbereiten, benötigen sie zudem diejenigen Beschäftigten, die inzwischen fünfzehn Monate lang die Überbrückungshilfe gestemmt haben, wieder an ihren angestammten Arbeitsplätzen, im BAföG-Amt, in der Sozialberatung, in der Wohnheimverwaltung.“
Hintergrund:
Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen noch bis zum 30. September 2021 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden- bzw. Studentenwerk online beantragen. Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Eigenverantwortlich zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/
Bisher wurden über 403.000 Anträge von knapp 108.000 Studierenden zugesagt; das sind rund 3 Prozent der Studierenden in Deutschland. So konnten besonders notleidende Studierende – zum Teil mehrfach – mit insgesamt fast 182 Millionen Euro unterstützt werden. Etwa ein Drittel der Geförderten sind internationale Studierende, die besonders hart von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie betroffen waren.
Abb. 1.: Antragszahlen und Zusagequote der abschließend entschiedenen Anträge im Laufe der Antragsmonate. Die Antragstellung für den August erfolgt gerade (*) (Stand 6. August).
Die Überbrückungshilfe war unbürokratisch, schnell verfügbar und wirksam. Fragt man die Antragstellenden, so halten knapp drei Viertel das Online-Portal für gut oder sehr gut und jeweils um die 60 Prozent sehen die Schnelligkeit der Entscheidungen und die Höhe der zugesagten Zuschüsse als positiv an.
Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der KfW. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren.
Durch den KfW-Studienkredit erlangten seit Mai 2020 zusätzlich über 49.000 Studierende eine langfristige Perspektive der Finanzierung ihres Studiums. Darunter sind insbesondere viele ausländische Studierende, für die wir in der Hochphase der wirtschaftlichen Folgen durch die Pandemiebekämpfung den Zugang zum KfW-Studienkredit eröffneten. Die Bezüge bleiben bis Ende 2021 zinsfrei gestellt.
Das wichtigste Instrument der Bildungsfinanzierung ist und bleibt das BAföG. Auch hier hat das BMBF schnell reagiert: Durch die Pandemie entstandene Verzögerungen im Studium führen auch zu einer entsprechend längeren Förderung im BAföG. Zudem wurden und werden im Rahmen der BAföG-Reform von 2019 die Fördersätze und der Wohnkostenzuschlag deutlich angehoben, sowie die Einkommensgrenzen für den Bezug von BAföG merklich gesenkt. Zum Wintersemester 2021/2022 bedeutet das eine weitere Anhebung der BAföG-Freibeträge um 6 Prozent. Neben dem bis Ende 2021 zinslos gestellten KfW-Studienkredit haben viele weitere Studierende damit nachhaltige Optionen in der Studienfinanzierung.
Weitere Informationen zu Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen– KfW-Studienkredit und Zuschuss:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe