Studierendenwerke: Stabile soziale Infrastruktur für Studierende

  • Forderungen der Studierendenwerke an Bundesregierung und Bundesländer
  • Hauptforderungen: 2,6 Milliarden Euro Bund-/Länder-Zuschüsse für Wohnheim-Neubau und -Sanierung, weitere 1,6 Milliarden Euro für Um-/Ausbau und Sanierungen der Mensen
  • Zusätzliche Bundesmittel für ein Programm „Unterstützung nach Corona für Studierende“ zur Stärkung der psychosozialen Beratung der Studierendenwerke
  • Mitgliederversammlung des Deutschen Studierendenwerks (DSW) mit allen Studierendenwerken am 7.12.2022 in Berlin
  • DSW-Präsident Rolf-Dieter Postlep: „Die Studierenden sind in der Krise erst recht auf eine stabile soziale Infrastruktur angewiesen“

Berlin, 8. Dezember 2022. Die 57 im Deutschen Studierendenwerk (DSW) zusammengeschlossenen Studierendenwerke fordern ein gemeinsames Bund-Länder-Investitions- und Sanierungsprogramm für ihre Studierendenwohnheime, ihre Mensen und psychosoziale Beratung.

Um weitere Studierendenwohnheime bauen und ihre bestehenden sanieren zu können, veranschlagen die Studierendenwerke für die kommenden drei Jahre staatliche Zuschüsse von Bund und Ländern in Höhe von 2,6 Milliarden Euro. „Die Studierendenwerke können nur neue Wohnheime bauen und ihre bestehenden sanieren, wenn die Förderung stimmt“, erklärt DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep. „Wir bieten Bund und Ländern den Bau von 25.000 Wohnheimplätzen in den kommenden Jahren an, mittelfristig von 64.000 weiteren Plätzen, wenn es mindestens einen hälftigen öffentlichen Zuschuss gibt. Die andere Hälfte stemmen wir aus Eigenmitteln.“

Für ihre rund 950 hochschulgastronomischen Einrichtungen, darunter rund 400 Mensen, benötigen die Studierendenwerke in den Jahren 2022 bis 2026 staatliche Zuschüsse in Höhe von 1,6 Milliarden Euro.

Postlep: „Vor allem in der Hochschulgastronomie der Studierendenwerke drohen gravierende finanzielle Belastungen. Wir haben einen Investitions- und Sanierungsstau und obendrauf kommt ein höherer Finanzbedarf: Zwar können Mensen und Cafeterien wieder geöffnet werden und die Auslastung steigt wieder, doch von der Vollauslastung ist man vielerorts noch weit entfernt. Die Kostenkalkulationen der Mensa-Essen, die ursprünglich deutlich höhere Gästezahlen zur Grundlage hatten, können wegen der massiven Inflation und des Anteils fixer Personalkosten wirtschaftlich so nicht aufrechterhalten werden.“

Zudem hat sich die Nachfrage der Studierenden nach psychologischer und sozialer Beratung angesichts der multiplen Krisen deutlich verstärkt. Deshalb fordert das DSW Bund und Länder dazu auf, ein Programm „Unterstützung nach Corona für Studierende“ aufzulegen und damit für die kommenden vier Semester bis zu 10 Millionen Euro in die Beratungskapazitäten der Studierendenwerke zu investieren.

Postlep ist überzeugt: „Der Campus der Zukunft muss sozial sein, digital sein – und nachhaltig. Die Studierenden sind in der Krise erst recht auf eine stabile soziale Infrastruktur vor Ort angewiesen.“

 

Diese Pressemitteilung online: https://www.studentenwerke.de/de/content/stabile-soziale-infrastruktur

 

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Studierendenwerke: BAföG rasch erhöhen und parallel strukturell reformieren

  • BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro anheben auf 603 Euro im Monat
  • Jährliche Anpassung der BAföG-Sätze an Preise und Einkommen, wie bei Renten und Diäten
  • Förderrichtlinien anpassen, damit mehr Studierende BAföG erhalten können
  • Bundeseinheitliche Digitalisierung aller BAföG-Prozessschritte, einschließlich e-Bescheid und e-Akte

 

Berlin, 8. Dezember 2022. Die Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen, fordern von Bund und Ländern weitere grundlegende Reformen bei der Ausbildungsförderung sowie eine rasche Anhebung der BAföG-Bedarfssätze. Ziel müsse es sein, dass das BAföG wieder deutlich mehr Studierende erreicht und existenzsichernd ist.

„Die neue Bundesregierung ist mit dem Anspruch gestartet, das BAföG grundlegend zu reformieren und zu stärken“, hält Prof. Dr. Rolf-Dieter Postlep fest, der Präsident des Deutschen Studierendenwerks (DSW). „Mit den im Wintersemester 2022/2023 in Kraft getretenen BAföG-Novellen hat die Bundesregierung bereits einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Aber weitere müssen folgen. Wir brauchen ganz rasch eine Anhebung der BAföG-Bedarfssätze im kommenden Jahr; eine BAföG-Nullrunde ist den Studierenden nicht zuzumuten. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro muss in Analogie zum Bürgergeld angehoben werden auf 603 Euro im Monat, die Wohnpauschale von derzeit 360 auf 410 Euro.“

Auf der DSW-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2022 in Berlin formulierten die Studierendenwerke zudem diese Anforderungen an eine grundlegende BAföG-Reform:

  • eine jährliche Anpassung des BAföG, wie bei Renten, Diäten, Wohngeld, Bürgergeld, Einkommensteuer zwingend, bei kräftiger Inflation auch unterjährig
  • eine Anhebung der Förderungshöchstdauer um mindestens zwei weitere Semester
  • die strukturelle Reform der Ausbildungsförderung nach dem Drei-Körbe-Modell: mit einem ersten Korb, der eine elternunabhängige Sockelförderung für alle volljährigen Auszubildenden enthält, einem vereinfachten und existenzsichernden BAföG als zweitem Korb sowie einem dritten Korb mit einem zinslosen Darlehensangebot
  • Absenkung des BAföG-Darlehensanteils
  • Streichung des BAföG-Leistungsnachweises nach vier Semestern, als Relikt aus Vor-Bologna-Zeiten
  • Lösungen für Teilzeitstudium
  • konsequente Digitalisierung aller BAföG-Prozessschritte, einschließlich e-Akte und e-Bescheid.

 

Diese Pressemitteilung online: https://www.studentenwerke.de/de/content/-bafoeg-rasch-erhoehen-und-reformiern

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49-€-Ticket – Semesterticket: Studierendenwerke fordern Preisobergrenze

  • Mitgliederversammlung aller Studierendenwerke unter dem Dach des Deutschen Studierendenwerks (DSW)
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Studierende sind bei den Planungen zum 49-Euro-Ticket zu berücksichtigen“
  • DSW: Semestertickets müssen erhalten bleiben; Studierende müssen sich auch in Zukunft Mobilität und die Teilnahme am Präsenzstudium leisten können

Berlin, 8. Dezember 2022. Die Studierenden in Deutschland dürfen nicht durch unverhältnismäßig hohe Kosten für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) belastet werden. Gegenüber dem geplanten 49-Euro-Ticket des Bundes darf es nicht zu Benachteiligungen von Studierenden kommen.  Das fordern die 57 im Deutschen Studierendenwerk (DSW) zusammengeschlossenen Studierendwerke.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Mobilität ist die Voraussetzung für Bildung. 49 Euro monatlich für Mobilität aber können sich Studierende nicht leisten. Den in der Regel geringen Einkünften von Studierenden stehen die extrem gestiegenen Kosten für Miete, Energie, Essen, Lernmittel, Krankenversicherung usw. gegenüber. Verteuerungen beim Semesterticket sind nicht mehr zu verkraften.

Die Einführung des von Bund und Ländern geplanten 49-Euro-Tickets wird fatale Auswirkungen auf das Angebot der kostengünstigen Semestertickets bundesweit haben. Ein verpflichtender Beitrag zu einem regionalen Semesterticket, der sich in der Höhe nicht deutlich vom Ticketpreis für das bundesweite Deutschlandticket unterscheidet, wäre nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht mehr vertretbar.

Der Fortbestand der bisherigen Semestertickets, die die Mobilität von Studierenden gesichert haben, ist ernstlich gefährdet. Eine solche finanzielle Mehrbelastung kann Studierenden, die am Rande der Armutsgrenze für die Zukunft Deutschlands stehen sollen, nicht zugemutet werden. Die monatlichen Ticketpreise für Studierende müssen deutlich unter den Kosten des 49-Euro-Tickets liegen. Dazu wird eine besondere, über das 49 Euro Ticket hinausgehende Bezuschussung für studentische Mobilität benötigt. Die Mehrzahl der Studierenden ist auf den ÖPNV angewiesen, um die Hochschulen zu erreichen. Damit das Studium allen offensteht, bedarf es eines bezahlbaren Angebots für Studierende – und eines funktionierenden öffentlichen Nahverkehrs.“

Online-Fassung dieser PM: https://www.studentenwerke.de/de/content/forderung-49-Euro-ticket

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Studierendenwerke: Abschaffung des Rundfunkbeitrags für Studierende

  • Mitgliederversammlung des Deutschen Studierendenwerks (DSW)
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Die Studierenden müssen angesichts der Krisen entlastet werden“

Berlin, 8. Dezember 2022. Die Studierenden sollen generell vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Das fordern die 57 im Deutschen Studentenwerk (DSW) zusammengeschlossenen Studierendenwerke.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl erklärt:  „Bisher sind nur Studierende vom Rundfunkbeitrag befreit, die BAföG bzw. andere einkommensabhängige Sozialleistungen erhalten. Der überwiegende Teil der Studierenden, die ihren Unterhalt von ihren Eltern beziehen oder zum Teil über eine Erwerbstätigkeit finanzieren, verfügen aber über vergleichbar geringe monatliche Budgets. Die aktuell steigenden Kosten durch Inflation und Energiepreise führen zu sozialen Notlagen. Durch den Wegfall der Rundfunkbeiträge würden alle Studierenden nachhaltig entlastet.“

PM online: https://www.studentenwerke.de/de/content/abschaffung-des-rundfunkbeitrags

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Studierendenwerke: Für die Gas- und Strompreisbremse den Vorpandemie-Verbrauch zugrunde legen

  • Deutsches Studierendenwerk: Das Jahr 2019 als Bemessungsgrundlage nehmen, nicht 2021
  • Grund: Mensen und Cafeterien der Studierendenwerke waren 2021 pandemiebedingt monatelang geschlossen
  • Weitere Forderung: Höhere Finanzhilfen der Bundesländer nach dem Vorbild Niedersachsens, das 30 Millionen Euro Krisenzuschuss an seine Studentenwerke auszahlt
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Den Studierenden ist nicht noch ein Energie-Lockdown zuzumuten“

Berlin, 8. Dezember 2022. Die im Deutschen Studierendenwerk (DSW) organisierten Studierendenwerke fordern die Bundesregierung auf, als Bemessungsgrundlage für die Gas- und Strompreise den Vorpandemie-Verbrauch des Jahres 2019 zu wählen und nicht, wie bisher geplant, die Verbräuche des Pandemie-Jahres 2021, als die rund 950 hochschulgastronomischen Einrichtungen der Studierendenwerke – Mensen, Cafeterien, Kaffeebars – noch monatelang wegen der Pandemie geschlossen waren.

Außerdem appellieren die Studierendenwerke an die Bundesländer, sie im Interesse der Studierenden finanziell stärker zu unterstützen. Als Vorbild nennen sie das Land Niedersachsen, dessen neu gewählte Regierung seine Studentenwerke in den Jahren 2022 und 2023 mit 30 Millionen Euro Krisenzuschuss zusätzlich fördert.

Auf der DSW-Mitgliederversammlung der Studierendenwerke am 7. Dezember 2022 in Berlin erklärte DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl:

„Die Studierendenwerke benötigen sehr rasch nun mehr finanzielle Unterstützung von den Ländern nach dem Vorbild Niedersachsens, damit sie die enormen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln nicht weiterreichen müssen an die Studierenden, in Form von stark erhöhten Mieten in den Studierendenwohnheimen und teurerem Essen in den Mensen. Das tun zu müssen, geht gegen die ‚DNA‘ der Studierendenwerke, deren Auftrag es als gemeinnützige Organisationen ist, die Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum und günstigem Essen möglichst gut zu versorgen.“

Anbuhl erinnert daran, dass es das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern, Studierendenverbänden sowie der Studierendenwerke selbst ist, in diesem Winter die Hochschulen, Mensen und Cafeterien offen zu halten. Er sagt: „Den Studierenden ist nach der Corona-Pandemie nicht noch ein Energie-Lockdown zuzumuten. Es wäre sozial und ökologisch kontraproduktiv, die rund 400 Hochschulen herunterzufahren und 2,9 Millionen Studierende ins Homeoffice zu schicken.“

https://www.studentenwerke.de/de/content/gas-und-stompreisbremse