Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster AöR lehnt die Pläne der Landesregierung zur Einführung eines Studienbeitrags für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ab.
In dem Koalitionsvertrag der neugewählten Landesregierung zwischen CDU und FDP wird die Einführung eines „Studienbeitrags“ für Studierende aus Drittstaaten, also dem nicht-EU-Ausland, angekündigt. Modell hierfür soll die Einführung ähnlicher Studiengebühren in Baden-Württemberg Anfang Mai 2017 sein. Dabei zahlen – mit wenigen Ausnahmen – Studierende aus Drittstaaten einen Beitrag von 1.500 € pro Semester. Die Landesregierung in NRW erhofft sich von der Neuregelung Mehreinnahmen von ca. 100 Mio. € pro Jahr.
Ein großer Teil der zehntausenden Studierenden, die jeden Tag Wohn-, Essens- oder Beratungsangebote des Studierendenwerks Münster nutzen, kommt aus sogenannten Drittstaaten. Viele dieser Studierenden leben bereits jetzt mit einem sehr eng berechneten Budget und würden durch eine solche Gebühr in unerträglicher Weise zusätzlich belastet. Es ist zu befürchten, dass die Betroffenen ihr Studium in NRW nicht fortsetzen und weitere Studieninteressierte vom Studium abgehalten werden. Als größter Dienstleister für Studierende in Münster sind Internationalisierung und grenzenlose Bildung wichtige Grundprinzipien des Studierendenwerks Münster. Daraus ergibt sich für den Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster die Pflicht in dieser Diskussion Farbe zu bekennen, in der Hoffnung dadurch die Umsetzung der Pläne wie sie momentan im Koalitionsvertrag festgeschrieben sind, noch beeinflussen zu können.