Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung – unabhängig vom eigenen Einkommen/Vermögen und dem der Eltern.
Nähere Informationen zum KfW-Kredit gibt es in diesem Video.
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Wer ist berechtigt?
- Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige und alle Bildungsinländer
- Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium oder in einen Zweit- oder Teilzeitstudium an einer staatlich oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
- Finanzierungsbeginn in gestufter Altersgrenze bis maximal zum 44. Lebensjahr
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Leistungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- Förderungbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
- Förderung bis zum 14. Semester (einstiegsaltersabhängig)
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Zinssatz und Rückzahlung
- variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober; Möglichkeit der Festzinsvereinbarung für die Tilgungsphase
- Zinssatz variabel 3,95 Prozent (Oktober 2016), halbjährlich neue Zinssätze
- Zinssatz in der Tilgungsphase fest vereinbar, bei 10 Jahren z. B. 4,52 % (April 2015)
- Rückzahlung längstens nach 25 Jahren bis spätestens zum 67. Lebensjahr
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Beratung und Vermittlung
Informationen erhalten Sie unter KfW-Studienkredit und beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Münster.
Haben Sie Fragen oder wünschen eine Erstberatung, bitten wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme während der unten angegebenen Sprechstunden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Vorbach
Amt für Ausbildungsförderung
Studierendenwerk Münster
Bismarckallee 11
48151 Münster
Tel.: 0251 837 95 75
E-Mail: manuela.vorbach@stw-muenster.de
Zi. 1.05Bitte beachten Sie: Um Sie und uns in der derzeitigen Pandemie vor Ansteckung zu schützen, stellen wir unsere persönliche Sprechstunden ein. Wir freuen uns, Sie telefonisch beraten zu dürfen.
Telefonische Sprechstunden
Montag bis Mittwoch: 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr