KfW Studienkredit

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine zusätzliche Möglichkeit der Studienfinanzierung – unabhängig vom eigenen Einkommen/Vermögen und dem der Eltern.

  • Wer ist berechtigt?

     

    • Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige und alle Bildungsinländer
    • Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium oder in einen Zweit- oder Teilzeitstudium an einer staatlich oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
    • Finanzierungsbeginn in gestufter Altersgrenze bis maximal zum 44. Lebensjahr
  • Leistungen

     

    • einkommens- und vermögensunabhängig
    • Förderungbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
    • Förderung bis zum 14. Semester (einstiegsaltersabhängig)
  • Zinssatz und Rückzahlung

     

    • variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober; Möglichkeit der Festzinsvereinbarung für die Tilgungsphase
    • Zinssatz variabel 3,95 Prozent (Oktober 2016), halbjährlich neue Zinssätze
    • Zinssatz in der Tilgungsphase fest vereinbar, bei 10 Jahren z. B. 4,52 % (April 2015)
    • Rückzahlung längstens nach 25 Jahren bis spätestens zum 67. Lebensjahr
  • Beratung und Vermittlung

    Haben Sie Fragen oder wünschen eine Erstberatung, bitten wir vorab um telefonische Kontaktaufnahme während der unten angegebenen Sprechstunden.

    Ihre Ansprechpartnerin:
    Frau Hülsmann
    Abteilung Studienfinanzierung
    Studierendenwerk Münster
    Bismarckallee 11
    48151 Münster
    Tel.: 0251 837 95 75
    E-Mail: huelsmann@stw-muenster.de

     

    Telefonische Sprechstunden
    Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr
    Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr

    Weiter Informationen erhalten Sie unter folgender Internetseite: KfW-Studienkredit.

  • Datenschutzinformationen

    Was geschieht mit Ihren Daten? Hier erhalten Sie mehr Informationen. (Link zu PDF)