Wie viel?

So errechnet sich der Förderungshöchstsatz für Studierende:
 
 
 
 
ab August 2022
bei den Eltern lebend
eigene Wohnung
Grundbedarf
511 €
812 €
+ Krankenversicherung (bis zum 30. Lebensj. ) max.
94 €
94 €
+ Krankenversicherung (nach dem 30. Lebensj.) max.
168 €
168 €
+ Pflegeversicherung (bis zum 30. Lebensj. ) max.
28 €
28 €
+ Pflegeversicherung (nach dem 30. Lebensj. ) max.
38 €
38 €
Höchstsatz
633 € - max. 717 € n.d. 30. Lebensjahr
934 € - max. 1018 € n. d. 30 Lebensjahr

Wie hoch Ihr persönlicher Anspruch ist, hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen bzw. dem Einkommen Ihrer Eltern ab. In Ausnahmefällen –  z. B. wenn Sie vor dem Studienbeginn bereits längere Zeit gearbeitet haben – ist eine Förderung auch ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens möglich.