Leider stehen die Mensa am Aasee und das Hier und Jetzt in der Woche vom 09.-13.09. nur eingeschränkt zur Verfügung. 

Die Mensa am Aasee ist vom 10. bis zum 13.09. geschlossen.
Das Hier und Jetzt ist am 11. und 12.09. geschlossen.

Grund hierfür ist eine Tagung aller Gastronomie-Bereiche der Studierendenwerke Deutschlands. Bitte weichen Sie auf unsere umliegenden Einrichtungen, wie z.B. die Mensa am Bispinghof oder das Bistro Oeconomicum, aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

  • freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und Deutsches Studierendenwerk (DSW) fordern Preisstabilität für das Deutschland-Semesterticket für Studierende
  • Verteuerung Deutschlandticket droht
  • fzs und DSW: Deutschland-Semesterticket vom Preis des regulären Deutschlandtickets entkoppeln, an Lebensverhältnissen von Studierenden orientierte Obergrenze festlegen
  • Bisherige Regelung: Preis Deutschland-Semesterticket 60% des regulären Deutschlandtickets
  • fzs-Vorstand Sascha Wellmann: „Ein ungewisses Preismodell für das Deutschland-Semesterticket ist für die Studierenden nicht zumutbar – das Solidarticket darf kein Finanzrisiko für Studierendenschaften bleiben“
  • DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Die studentische Mobilität muss gesichert werden über eine studierendengerechte, sozialverträgliche Preisobergrenze des Deutschland-Semestertickets“

Berlin, 21. August 2024. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) und das Deutsche Studierendenwerk (DSW) fordern Bund und Länder auf, für das Deutschland-Semesterticket für Studierende eine neue Berechnungsgrundlage und eine mehrjährige Preisobergrenze einzuführen. Anstatt dass das Deutschland-Semesterticket jeweils 60% des Preises des Deutschlandtickets beträgt, müsse ein dauerhaft gültiger, sozialverträglicher Ticketpreis festgelegt werden, der sich an den realen Lebensverhältnissen von Studierenden orientiere, so die beiden Organisationen.

Hintergrund ist, dass die Mobilität für Studierende ab dem kommenden Jahr teurer werden könnte. Die Verkehrsministerkonferenz hält eine Preiserhöhung für das Deutschlandticket aufgrund der aktuellen Prognosen im Jahr 2025 für erforderlich. Nach den Sommerferien 2024 soll der dann höhere Ticketpreis festgelegt werden. Das würde auch den Preis für das vergünstigte Deutschland-Semesterticket erhöhen, das an den Ausgabepreis des Deutschlandtickets gekoppelt ist und dessen Preis momentan 29,40 Euro monatlich für Studierende beträgt.

Sascha Wellmann, Vorstand in der Bundesstudierendenvertretung, fzs e.V.: „Die studentische Errungenschaft Semesterticket wird 2025 auf eine harte Probe gestellt: Eine Erhöhung des Ticketpreises delegitimiert das Solidarmodell in den Studierendenschaften zunehmend. Für viele war bereits die Einführung des bundesweiten Semestertickets (zum Preis von 29,40 Euro/Monat) eine finanzielle Mehrbelastung. Es darf nicht sein, dass Ticketpreise für nachhaltige Mobilität falschen Prioritäten in der Verkehrspolitik zum Opfer fallen. So würde das Studium noch mehr von sozio-ökonomischen Faktoren abhängig gemacht. Statt ungewissem Preisfaktor fordern wir ein bezahlbares Solidarticket!“

Matthias Anbuhl, DSW-Vorstandsvorsitzender, erklärt: „Es geht darum, die studentische Mobilität dauerhaft zu sichern, und dazu gehört an erster Stelle ein dauerhaft sozialverträglicher, studierenden-gerechter Preis für das Deutschland-Semesterticket von Studierenden. Dessen Preis wie bisher an den Preis des regulären Deutschlandtickets zu koppeln, ist den Studierenden dauerhaft nicht zuzumuten, weil jede kommende Erhöhung des Preises des Deutschlandtickets sie automatisch noch stärker belastet. Besser wäre es, den Preis für das Deutschland-Semesterticket an den Lebensverhältnissen der Studierenden zu orientieren und für einen möglichst langen Zeitraum dann sozialverträglich niedrig zu halten.“

Einig sind sich fzs und DSW auch in der Forderung, die freiwillige Upgrade-Lösung, mit der Studierende zusätzlich zu einem regionalen Semesterticket gegen einen Aufpreis das bundesweit gültige Deutschland-Semesterticket kaufen können, auch über das Wintersemester 2024/2025 hinaus anzubieten. Diese Möglichkeit soll nach aktuellem Stand nach dem kommenden Wintersemester 2024/2025 enden.

Ansprechperson beim fzs für die Medien: Sascha Wellmann ([email protected], +49 170/8573399)

Ansprechperson beim DSW für die Medien: Stefan Grob ([email protected], +49 163/2977272)

fzs-Position für ein günstiges Semesterticket: https://www.fzs.de/2023/08/05/mobilitaet-ist-eine-grundlage-sozialer-teilhabe-fuer-ein-guenstiges-semesterticket/

DSW-Stellungnahme zur Umsetzung des Deutschlandtickets für Studierende: www.studierendenwerke.de/beitrag/stellungnahme-des-deutschen-studierendenwerks-ev-zur-umsetzung-des-deutschlandtickets-fuer-studierende

 

Die Anforderungen des Jahres 2023 wurden trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen gut gemeistert. In den aus Sicht der Studierenden besonders wichtigen Bereichen Essen und Wohnen konnten wir im letzten Jahr die Eröffnung der ersten rein vegan/vegetarischen Mensa am Bispinghof feiern – womit wir der gestiegenen Nachfrage folgen, sodass das Angebot sehr gut angenommen wird. Im Hinblick auf das Thema „Wohnen” versuchen wir die schwierige Lage auf dem Mietmarkt mit Alternativangeboten, wie dem Ausbau von Notunterkünften, für die Studierenden zu verbessern.

Hier finden Sie unsere eigene Internetseite mit dem Geschäftsbericht (Link), auf der Sie den Bericht auch als PDF herunterladen können.

Viel Spaß beim Lesen!

  • Deutsches Studierendenwerk (DSW) informiert
  • Erhöhung der Elternfreibeträge, des BAföG-Grundbedarfs und der Wohnkostenpauschale
  • Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschläge werden angehoben
  • Neu: Studienstarthilfe für unter 25-jährige Studienanfänger*innen; Flexibilitätssemester und späterer Fachrichtungswechsel

Berlin, 1. August 2024. Mit der 29. BAföG-Novelle wird es für Studierende zum Beginn des Wintersemesters 2024/2025 beim BAföG Verbesserungen und Neuerungen geben. Darüber informiert das Deutsche Studierendenwerk (DSW), der Verband der 57 Studierendenwerke, die im Auftrag von Bund und Ländern das Studierenden-BAföG umsetzen.

So steigen die BAföG-Freibeträge um 5,25%, damit potenziell mehr Studierende BAföG erhalten können. Parallel dazu wird der BAföG-Grundbedarf um 5% angehoben; er steigt damit zum Wintersemester 2024/2025 auf 475 Euro im Monat (bisher: 452 Euro). Die BAföG-Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 20 Euro auf 380 Euro im Monat erhöht.

Zusätzlich werden die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung angehoben. Die BAföG-Förderungshöchstdauer wird flexibler gestaltet: Alle BAföG-Empfänger*innen können während ihres Studiums einmalig für ein Semester zusätzlich BAföG bekommen – über die normale Förderungshöchstdauer hinaus. Dieses Flexibilitätssemester können sie ohne Begründung beantragen, entweder im Bachelor- oder Masterstudium. Die 29. BAföG-Novelle bringt auch eine Änderung beim Fachrichtungswechsel mit sich, er ist nun spätestens bis zum fünften Semester möglich. Weiterhin soll der Einstieg ins Studium für Studienanfänger*innen unter 25 Jahren mit einer einmaligen Studienstarthilfe von 1.000 € erleichtert werden. Dafür müssen sie im Monat vor Beginn des Studiums Empfänger*in einer Sozialleistung sein (z. B. Wohngeld oder Bürgergeld).

Die Neuerungen und Verbesserungen auf einen Blick:
https://www.studierendenwerke.de/themen/studienfinanzierung/bafoeg/bafoeg-2022

Schon gehört? Es gibt jetzt Studienstarthilfe für junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug.  

Studienstarthilfe? Was ist das? Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro. Sie unterstützt junge Menschen bei Ausgaben, die typischerweise mit dem Studienstart verbunden sind (beispielsweise Laptop, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution). Die Studienstarthilfe kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Wie kann ich das beantragen? Die Studienstarthilfe kann ab dem 01. September 2024 ausschließlich über BAföG-Digital beantragt werden – auch unabhängig von der Ausbildungsförderung. Aus technischen Gründen kann die Bearbeitung der Anträge daher auch frühestens zum 01. September 2024 beginnen.

Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Höhe finden Sie hier .

Haben Sie weitere Fragen? Unter der Telefonnummer 0251-8379 400  beantworten wir von dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 14:00 Uhr und donnerstags von 10:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 14:00 Uhr Ihre Fragen zur Studienstarthilfe.

 

 

Folgende Einrichtungen schließen für einen bestimmten Zeitraum:

– Mensa Steinfurt (12.8.- 8.9.24)
– Bistro Pi & Bistro Durchblick (22.7 – 6.10.24)
– Bistro katho (22.7 – 22.9.24)
– Mensa am Aasee (10.9 – 15.9.24)
– Das Bistro Denkpause und das Bistro Oeconomicum haben vom 29.7 bis zum 18.8. nur bis 16:30 geöffnet.

Folgende Einrichtungen haben weiterhin uneingeschränkt geöffnet:

– Mensa am Ring
– Mensa Bispinghof
– Mensa Da Vinci
– Hier und Jetzt
– Viva Campus Café

Die De-Mail diente zum sicheren, vertraulichen und nachweisbaren Versenden von E-Mails. In der Vergangenheit konnten Studierende ihre BAföG-Unterlagen durch diesen Dienst an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter schicken. Dieser Service entfällt ab dem 1.12.24.

Aufgrund personeller Engpässe ist der Zentrale Info-Point in der Mensa am Aasee, erstes Obergeschoss, zurzeit nur eingeschränkt geöffnet. 

Die Einschränkungen gelten vom 17.7. bis zum 24.7. Die aktuellen Öffnungszeiten lauten von Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr.

Wenn der Info-Point geschlossen ist, können BAföG-Anträge und -Unterlagen in den dafür vorgesehenen Briefkasten vor dem Info-Point eingeworfen werden oder – wenn die Mensa geschlossen ist – in den BAföG-Briefkasten rechts von der Mensa-Tür. Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Deutsches Studierendenwerk (DSW) zieht eine politische Bilanz der 29. BAföG-Novelle
  • Donnerstag, 13. Juni 2024, Verabschiedung der Novelle im Deutschen Bundestag
  • DSW-Vorstandsvorsitzender Matthias Anbuhl: „Punktuelle Verbesserungen dank des Drucks von Zivilgesellschaft, Studierendenverbänden und Parlamentarier*innen bei einem wenig ambitionierten Entwurf des Bundesbildungsministeriums“

 

Berlin, 13. Juni 2024. Für das Deutsche Studierendenwerk (DSW) bleibt die in der Schlussphase des parlamentarischen Verfahrens gegenüber dem Entwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nun doch leicht verbesserte 29. BAföG-Novelle insgesamt hinter den Erwartungen zurück an eine echte Stärkung und Strukturreform des BAföG.

Matthias Anbuhl, der DSW-Vorstandsvorsitzende, erklärt:

„Ein wenig ambitionierter, nicht einmal alle Haushaltsmittel ausschöpfender, Entwurf des Bundesbildungsministeriums erfährt nun dank des Drucks von Zivilgesellschaft, Studierendenverbänden und auch Parlamentarier*innen selbst  punktuelle Verbesserungen, die in die richtige Richtung gehen. Aber insgesamt bleibt die 29. BAföG-Novelle hinter einer echten Stärkung und grundlegenden Strukturreform des BAföG zurück. Schade, es wäre mehr möglich gewesen. Es bleibt nun einer neuen Bundesregierung überlassen, die im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierungskoalition versprochene, echte BAföG-Reform anzugehen.

Es ist gut und richtig, dass nun, entgegen den ursprünglichen Planungen des BMBF, die BAföG-Bedarfssätze wenigstens um 5% angehoben werden und die BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro auf 380 Euro im Monat ansteigt. Die lange Zeit drohende BAföG-Nullrunde konnte so auf den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens abgewendet werden.

Aber so richtig zufrieden damit kann ich nicht sein. Die Düsseldorfer Tabelle gibt als Orientierungswert für den Elternunterhalt 410 Euro Mietkosten im Monat vor; die BAföG-Wohnkostenpauschale bleibt mit 380 Euro weiterhin hinter der Tabelle zurück. 380 Euro im Monat reichen in kaum einer deutschen Hochschulstadt aus. Studierende müssen gemäß einer Studie des Moses Mendelssohn Instituts im Durchschnitt 479 Euro Miete für ein WG-Zimmer auf dem freien Wohnungsmarkt bezahlen.

5% mehr Bedarfssätze erhöht den monatlichen BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro auf 475 Euro im Monat, immerhin. Die Düsseldorfer Tabelle wiederum gibt 520 Euro im Monat vor. Die Bundesregierung muss sich weiterhin fragen lassen, ob sie bedürftige Studierende wie Bürger*innen zweiter Klasse behandelt.

Die neue Studienstarthilfe ist eine gute, wichtige Unterstützung zum Studienstart für Studierende aus Familien, die Sozialleistungen beziehen. Aber auch bei der Studienstarthilfe schlägt im konkreten Vollzug ein Strukturproblem des BAföG voll durch: die noch immer unvollständige, medienbruch-reiche Digitalisierung.

Genauso wie die online eingereichten BAföG-Anträge, werden die BAföG-Ämter der Studierendenwerke auch die online eingereichten Anträge auf Studienstarthilfe mühselig ausdrucken, abstempeln und zu einer Papier-Akte abheften müssen. Und das in Zeiten von Personal- und Fachkräftemangel sowie eines weiterhin bürokratisch nicht entschlackten, hochkomplexen BAföGs.

Genauso wie beim BAföG ist auch bei der Studienstarthilfe nur die Antragstellung digitalisiert, alle weiteren Prozess-Schritte jedoch nicht. Damit dieses neue Instrument auch wirklich rasch ausbezahlt werden und seine politische Intention erfüllen kann, müssen die Bundesländer, am besten in Zusammenarbeit mit dem Bund, die vollständige Digitalisierung des BAföG endlich zügig und flächendeckend vorantreiben.“

 

Bündnis fordert massive Nachbesserungen der 29. BAföG-Novelle; Beteiligt: Gewerkschaften, kirchliche Organisationen, freie Studierendenvertretungen, Verbände und Deutsches Studierendenwerk; Forderungen: BAföG-Bedarfssätze inklusive der Wohnkostenpauschale erhöhen, Sätze regelmäßig anpassen, unkomplizierte Studienstarthilfe für alle BAföG-Empfänger*innen, Darlehensanteil reduzieren, BAföG komplett digitalisieren; Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks: „Es sind noch wesentliche Nachbesserungen nötig“

Berlin, 13. Mai 2024. Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, kirchlichen Organisationen, freien Studierendenvertretungen und Verbänden fordert massive Nachbesserungen bei der 29. BAföG-Novelle, an vorderster Stelle eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks kritisiert den vorliegenden Entwurf der Gesetzesnovelle:

„Der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgelegten 29. BAföG-Novelle fehlt die Kraft, und es sind noch wesentliche Nachbesserungen nötig. Es gibt keinen Grund, warum das BMBF von den 150 Millionen Euro, die ihm der Bundestags-Haushaltsausschuss trotz schwieriger Kassenlage des Bundes für eine BAföG-Erhöhung zur Verfügung stellt, nur 62 Millionen Euro verwenden will. Das Ministerium will insbesondere die Sätze nicht erhöhen, weder den BAföG-Grundbedarf noch die Wohnkostenpauschale. Diesen Webfehler der BAföG-Novelle können auch leichte Verbesserungen bei der Förderhöchstdauer, dem Studienfachwechsel nicht aufwiegen.

Trotz stark gestiegener Preise für Lebensmittel und Mieten würden, sollten im parlamentarischen Verfahren die Bundestagsabgeordneten nicht noch beherzt eingreifen, die Studierenden beim BAföG mit einer Nullrunde bei den Bedarfssätzen abgespeist werden. Das wären dann vier Jahre Stillstand, gerechnet von der jüngsten Erhöhung im Winter 2022/2023 bis zu einer nächsten möglichen Erhöhung im Jahr 2026, nach der Bundestagswahl 2025. Während nämlich andere staatliche Leistungen wie das Bürgergeld, die Renten und die Abgeordnetendiäten automatisch an die Einkommensentwicklung angepasst und erhöhte werden, bleibt das ausgerechnet beim BAföG als zentralem Instrument der Bildungsgerechtigkeit aus. Um es klar zu sagen: Ich gönne allen Menschen diese regelmäßigen Erhöhungen – aber warum gibt es sie nicht auch für Studierende?

Zudem schlägt das Bildungsministerium eine bürokratische Studienstarthilfe vor. So wie das Instrument derzeit gestrickt ist, wird die Hilfe die bedürftigen Erstsemester nicht rechtzeitig erreichen. Hier brauchen wir eine Generalüberholung des Vorschlags.“

Die Forderungen im Einzelnen lauten:

  • BAföG muss die Kosten für Lebenshaltung und Ausbildung decken: Die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt müssen mindestens auf das Niveau des Bürgergelds erhöht werden, um das Existenzminimum der Studierenden und Schüler*innen abzusichern. Der BAföG- Grundbedarf muss darüber hinaus auch die Ausbildungskosten decken.
  • Wohnkosten müssen angemessen berücksichtigt werden: Die Wohnkostenpauschale muss mindestens im Einklang mit der Düsseldorfer Tabelle auf derzeit 410 Euro im Monat erhöht werden. Auch die Wohnkostenpauschale für Geförderte, die bei den Eltern wohnen, muss deutlich erhöht werden.
  • Bedarfssätze und Freibeträge automatisch anpassen: Die Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG müssen unbedingt jährlich und automatisch entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung Vollzeitbeschäftigter angepasst werden, denn Studierende brauchen Finanzierungssicherheit. Die Freibeträge vom eigenen Einkommen der Schüler*innen und Studierenden aus Minijobs sind automatisiert an die Minijob-Obergrenze zu koppeln. Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge sind automatisiert an die Höhe der Beiträge von Studierenden anzupassen.
  • BAföG-Darlehensanteil reduzieren: Verschuldungsängste schrecken vor allem diejenigen ab, die am meisten von einer Förderung profitieren würden. Der Darlehensanteil muss – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – reduziert werden und nicht wie aktuell geplant durch die Erhöhung der Rückzahlungssumme sogar noch ausgeweitet werden. Das lehnen wir ab.
  • Hohe Kosten zum Studienstart abfedern: Die geplante Einführung einer Studienstarthilfe ist ein wichtiger Schritt, den wir begrüßen. Sie sollte jedoch allen Studierenden aus Elternhäusern mit in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Sozialleistungsbezug sowie allen BAföG-Berechtigten zugänglich sein.
  • Förderung und Studienrealität in Einklang bringen: Die Idee eines zusätzlichen Flexibilitätssemesters weist in die richtige Richtung. Allerdings sollte die Förderungshöchstdauer – wie vom Wissenschaftsrat empfohlen – um zwei Semester erhöht werden. Nur ein Fünftel der Studierenden hat im Jahr 2021 ihr Bachelor- oder Masterstudium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen.
  • BAföG-Leistungsnachweis nach vier Semestern abschaffen: Dass ein Fachrichtungswechsel nun auch noch nach dem fünften Semester möglich sein soll, ist zu begrüßen, kollidiert aber mit dem längst überkommenen Nachweissystem.
  • BAföG vom Antrag bis zur Bewilligung zügig digitalisieren: Nicht nur der BAföG-Antrag, sondern sämtliche BAföG-Prozessschritte müssen, nach einer Verwaltungsvereinfachung, digitalisiert werden, einschließlich e-Bescheid und e-Akte. Die BAföG-Ämter müssen in die Lage versetzt werden, über ein Online-Portal sicher und direkt mit den Studierenden kommunizieren zu können. All dies fordert auch der Bundesrechnungshof.

Der Aufruf für ein bedarfsgerechtes BAföG „Perspektiven eröffnen – in die Zukunft investieren“ wird von neun Organisationen unterstützt – neben dem Deutschen Studierendenwerk sind der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), ver.di, der studentische Dachverband fzs, die evangelischen und katholischen Hochschulgemeinden sowie die Initiative ArbeiterKind.de mit dabei.