Die offene Sprechstunde der Abteilung Beratung / Internationales / Kultur muss leider am Dienstag, 28.03.23, wegen personeller Engpässe entfallen. Terminvereinbarungen sind unter beratung@stw-muenster.de jedoch jederzeit möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gemeinsame Erklärung vom Deutsches Studierendenwerk (DSW), freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), Juso-Hochschulgruppen, Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), Campusgrün und Liberale Hochschulgruppen:
Appell an die Bundesregierung: 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden
- BAföG-Grundbedarf und -Wohnkostenpauschale sowie Elternfreibeträge erhöhen, vom Bundestag geforderte BAföG-Strukturreform anpacken
- Organisationen sagen: „Den Studierenden kann im Jahr 2023 beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden“
Berlin, 17. März 2023. Die aktuellen multiplen Krisen treffen Studierende hart. Nach der 21. Sozialerhebung des Bundes und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) verfügten schon vor der Corona-Pandemie rund 28 Prozent der Studierenden über weniger als 700 Euro im Monat. Ihr Budget ist auf Kante genäht – diese Naht droht jetzt zu reißen, da die Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Wärme extrem gestiegen sind. Die Bundesregierung muss sowohl eine BAföG-Erhöhung als auch die angekündigte BAföG-Strukturreform im Jahr 2023 anpacken.
Konkret fordern wir:
- Eine deutliche Anhebung des BAföG-Grundbedarfs, der Wohnkostenpauschale und der Elternfreibeträge: Die Bundesregierung hat Anfang 2023 den Grundbedarf beim Bürgergeld auf 502 Euro festgelegt. Dies ist nach Auffassung der Regierung das Existenzminimum. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro im Monat liegt deutlich unter diesem Minimum. Studierende essen, trinken und heizen aber nicht weniger als andere Menschen. Sie sind auch keine Bürger/innen zweiter Klasse. Deshalb bedarf es einer schnellen Angleichung. Mit der BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro im Monat kann man sich in nahezu sämtlichen Hochschulstädten kaum ein WG-Zimmer leisten. Diese Pauschale muss deutlich steigen. Auch die Elternfreibeträge sind im Jahr 2023 anzupassen, damit mehr als 11 Prozent aller Studierenden das BAföG bekommen können.
- Eine echte BAföG-Strukturreform: Fast 40 Prozent aller Studierenden haben laut BAföG-Bericht der Bundesregierung von vornherein keine Chance, BAföG zu bekommen – und zwar vollkommen unabhängig davon, über wie wenig Geld sie verfügen –, weil sie das Studienfach gewechselt haben oder zu lange studieren. Das zeigt: Das BAföG ist über einen langen Zeitraum nicht an die veränderten Lebenswirklichkeiten angepasst worden. Die Bundesregierung muss deshalb die Anforderungen des Deutschen Bundestags vom 23. Juni 2022 (z.B. Studienstarthilfe) umsetzen.
Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks (DSW): „Den Studierenden steht in der Krise das Wasser bis zum Hals. Ihnen darf beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden.“
Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs): „Die Breite unseres Bündnisses zeigt, dass studentische Armut von der Politik endlich ernst genommen werden muss. Wir sind uns einig: Die BAföG-Strukturreform ist längst überfällig und gerade durch die derzeitige Inflation brauchen wir dringend noch in diesem Jahr eine deutliche Anpassung der Bedarfssätze!“
Lea-Marie Neufeld, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen: „Eine verspätete Einmalzahlung löst das tief sitzende Problem der Armut unter Studierenden keineswegs! Wir brauchen noch dieses Jahr eine echte BAföG-Reform, die im Rahmen eines vielschichtigen Notfallmechanismus‘ Krisenstabilität garantiert.“
Niklas Nottebom, stellvertretender Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS): „Auf die großen Ankündigungen der Bundesregierung zu einer Neuausrichtung des BAföGs müssen nun auch Taten folgen. Die Studenten werden schon zu lange hingehalten und fallen zunehmend in finanzielle Notlagen, was keinesfalls dem Bildungs- und Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft gerecht wird.“
Johanna Weidmann, Beisitzerin im Campusgrün Bundesvorstand: „Das BAföG bedarf einer strukturellen Veränderung. Der Bedarfssatz muss sich unbürokratisch an die reellen Lebenserhaltungskosten anpassen.“
Benjamin Kurtz, Bundesvorsitzender Liberale Hochschulgruppen: „BAföG-Einmalzahlungen und Energiepauschale sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die finanzielle Lage Studierender kann nicht durch willkürliche Einmalzahlungen verbessert werden, sondern eine Strukturreform des BAföG ist notwendig.“
Ansprechpartner/innen für die Medien:
DSW
Stefan Grob
stefan.grob@studentenwerke.de
030 29 77 27 20
0163 29 77 272
fzs
Carlotta Eklöh
carlotta.ekloeh@fzs.de
01511 6807671
Juso-HSG
Lea-Marie Neufeld
lea-marie.neufeld@jusohochschulgruppen.de
030 25991285
RCDS
Niklas Nottebom
stvvorsitzender@rcds.de
030 616518-11
Campusgrün
Johanna Weidmann
johanna.weidmann@campusgruen.de
0159 02420967
Liberale Hochschulgruppen
Benjamin Kurtz
kurtz@bundes-lhg.de
0172 6498528
- Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) startet ihr digitales Online-Antragsportal
- Unkomplizierte und schnelle Hilfe für Studierende in Finanznot
- Jetzt neu: Darlehensanträge können online rund um die Uhr gestellt werden
- Bis zu 12.000 Euro Darlehen möglich
Sich frei von finanziellen Sorgen dem Studium widmen zu können, ist für manche Studierende keine Selbstverständlichkeit. Umso besser, dass es die Daka gibt – die Darlehenskasse der 12 Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein vergibt seit mehr als 70 Jahren zinslose Darlehen an Studierende in Finanznot.
Jetzt startet die Daka mit einem neuen digitalen Online-Antragsportal. Das Portal ermöglicht Studierenden, rund um die Uhr unkompliziert und schnell einen Antrag zu stellen. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Zusätzlich zu ihren Studiendarlehen vergibt die Daka auch Darlehen bis zu 6.000 Euro speziell für Auslandssemester. Die Rückzahlung beginnt in der Regel zwölf Monate nach Auszahlungsende, kann aber auch noch weiter flexibel aufgeschoben werden.
„Wir sind froh, mit Einführung der Online-Plattform Studierende in finanziellen Notlagen noch besser unterstützen zu können“, sagt Dr. Christoph Holtwisch, Vorsitzender des Vorstands der Daka. „Das Online-Antragsportal stellt die konsequente Weiterentwicklung unseres bestehenden Angebots dar und entspricht dem Nutzungsverhalten junger Menschen.“
Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) ist bundesweit die größte Darlehenskasse von Studierendenwerken. Beim jüngsten Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) erhielt sie erneut eine hervorragende Bewertung.
Mehr Informationen gibt es hier (interner Link).
Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Video auf Youtube (externer Link).
Am Freitag, 10.03.2023, müssen dringende Reparaturarbeiten in der Mensa am Aasee durchgeführt werden! Daher sind die Mensa und die zugehörige Mensa-Information geschlossen!
Alternativ steht unser Foodtruck vor der Mensa auf dem Parkplatz und das Hier und Jetzt ist ebenfalls geöffnet.
Am Foodtruck wird es Pasta und im Hier und Jetzt ein etwas reduziertes Burger- und Bowl-Angebot geben.
Wolltest Du schon immer Spanisch lernen? Dein Französisch verbessern? Mit einem native speaker auf Englisch sprechen oder deine Chinesisch-Fähigkeiten auf die Probe stellen? Möchtest Du deine Deutschkenntnisse verbessern und suchst Du Kontakt zu Muttersprachlern? Dann komm zu unserem Tandem-Café und finde dein passendes Gegenstück! Melde dich hier an oder direkt per Mail unter sergio@tutorenprojekt.de und gibt deine gesprochene Sprache und Wunsch-Sprache an!
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01.03.2023 Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster hat gestern über eine Sozialbeitragserhöhung zum Wintersemester 2023/24 abgestimmt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, der unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der WWU, der FH sowie der Studierendenschaft bestehen, beschlossen einstimmig eine Erhöhung des derzeitigen Beitrages von 99,34€ um rund 20€ auf 120€ zum nächsten Wintersemester.
Jetzt ist es beschlossene Sache: Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster hat die Erhöhung des Sozialbeitrages in seiner letzten Sitzung genehmigt. Insgesamt geht es um eine Erhöhung von 20,66€, die zum Wintersemester 2023/24 erfolgt. Der Sozialbeitrag der Studierenden für das Studierendenwerk steigt damit von derzeit 99,34€ auf 120€ und dient dem Inflationsausgleich.
Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster, erklärte: „Das Studierendenwerk ist auf die Finanzierung durch die Studierenden angewiesen, um weiterhin alle Serviceleistungen für diese Gruppe im gewohnten Umfang anbieten zu können. Dies gilt für das Angebot bezahlbaren Wohnraums, eine günstige und gesunde Ernährung oder auch unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote. All diese wichtigen Leistungen werden vom Land NRW schon seit längerem nur unzureichend bezuschusst, so dass die nun im Verwaltungsrat einstimmig beschlossene Sozialbeitragserhöhung leider dringend notwendig ist. Dauerhaft muss allerdings das Land die Studierendenwerke auskömmlich finanzieren, damit sich die finanzielle Belastung nicht immer stärker auf die Schultern der Studierenden verlagert. Wir stehen insoweit solidarisch an der Seite der organisierten Studierendenschaft und teilen deren Kritik an der gegenwärtigen Finanzierungsverteilung.“
Der Sozialbeitrag für die Studierenden in Münster ist seit dem Wintersemester 2018/19 unverändert. Dies ist im landesweiten Vergleich nur in zwei anderen NRW-Studierendenwerken der Fall, bei denen spätestens zum WS 2023/24 auch Sozialbeitragserhöhungen im Raum stehen. Die Steigerung des Sozialbeitrags um 20 % zwischen WS 2018/19 und WS 2023/24 entspricht der durchschnittlichen prozentualen Steigerung der Sozialbeiträge der anderen NRW-Studierendenwerke in diesem Zeitraum. Gerade in den letzten Semestern haben auch die meisten anderen NRW-Studierendenwerke ihre Sozialbeiträge deutlich erhöht. Sozialbeiträge i. H. v. 120 € sind schon im SS 2023 in anderen Studierendenwerken Realität.
Hintergrund:
Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Münster wird in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Münster, Fachhochschule Münster, Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster, gemäß §12 Abs. 5 Studierendenwerksgesetz erhoben.
Deutsch-Französischer Fotowettbewerb 2023 – FREIHEIT / LIBERTÉ
Für das Deutsche Studentenwerk (DSW) und die französische Partnerorganisation CNOUS richten wir, das Studierendenwerk Münster, einen Fotowettbewerb für deutsche und französische Studierende aus.
Wir freuen uns, bei diesem gemeinsamen Projekt der Studierenden- und Studentenwerke sowie der französischen Pendants, der „Crous“, zum siebten Mal teilzunehmen.
Das diesjährige Thema ist „FREIHEIT“. Teilnehmen können alle Münsteraner und Steinfurter Studierenden, deren Hochschule von uns betreut werden.
Der Gewinner oder die Gewinnerin erhält 1.000 €, der zweite Preis ist mit 500 € dotiert.
Eine binationale Jury wählt dann im Mai 2023 die zwei Gewinnerinnen oder Gewinner sowie weitere Fotos für die Wanderaustellung. Wichtige Kriterien hierbei sind:
1. Relevanz der Fotoarbeit zum gestellten Thema
2. Kreative thematische Bearbeitung des Themas
3. Überwindung von Klischees, eingeschliffenen Denkweisen und Vorurteilen
4. Technische Qualität der Aufnahme
Die Ergebnisse der Jurysitzung werden voraussichtlich im Juni bekannt gegeben.
Einsendeschluss ist der 30. März 2023.
So kann man teilnehmen:
Einsendungen erfolgen online über folgende Seite: https://www.concours-wettbewerb.eu/de/
Dort finden sich auch alle wichtige Informationen zum Fotowettbewerb.
Viel Glück! * Bon courage!
Teilnahmebedingungen:
- Der Fotowettbewerb ist offen für alle an einer deutschen oder französischen Hochschule immatrikulierten, volljährigen Studierenden
- Eingereicht werden können digitale Schwarzweiß- und Farbfotos im Format JPG (*.jpg) mit einer minimalen Auflösung von 2362px X 3544px und einer Größe von min. 3 MB
- Die Bilder dürfen keine Aufschriften enthalten
- Bild – Collagen sind von der Teilnahme ausgeschlossen
- Die Qualität des Bildmaterials sollte für die Ausstellung ausreichend sein (Druckformat 20×30 cm)
- Es kann nur ein Foto pro teilnehmende Person eingereicht werden
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wettbewerbs (Link zu externer Seite)
Brückentag: 19.05.2023
Teamtage: 30.05. – 02.06.2023
Sommer: 17.07. – 07.08.2023
Teamtag: 09.10.2023
Weihnachten: 25.12.2023 – 01.01.2024
Am Rosenmontag, 20.02.2023, sind alle Einrichtungen des Studierendenwerks geschlossen.
Wir bitten um Ihr Verständnis und wünschen eine schöne Karnevalszeit!
Es gibt Bewegung bei der 200-Euro-Einmalzahlung für Studierende nach dem Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG): Unter einmalzahlung200.de (externer Link) sind bereits erste Infos und Antworten verfügbar, hier kann man auch schon ein Konto anlegen. Die Zahlung an sich soll dann ab Mitte März beginnen.
Konkret und kurz zusammengefasst heißt das: Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto, das Sie bereits anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich
- Ihren Online-Ausweis. Zum Online-Ausweisen können Sie Ihren Personalausweis, den elektronischen Aufenthaltstitel, Ihre EU-Identität oder Ihre Unionsbürgerkarte nutzen.
Oder
- Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat
Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein aktuelles Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2.
Weitere Informationen gibt es auf oben genannten Internetseite.