Gemeinsame Erklärung vom Deutsches Studierendenwerk (DSW), freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs), Juso-Hochschulgruppen, Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), Campusgrün und Liberale Hochschulgruppen:

   Appell an die Bundesregierung: 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden

  • BAföG-Grundbedarf und -Wohnkostenpauschale sowie Elternfreibeträge erhöhen, vom Bundestag geforderte BAföG-Strukturreform anpacken
  • Organisationen sagen: „Den Studierenden kann im Jahr 2023 beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden“

 

Berlin, 17. März 2023. Die aktuellen multiplen Krisen treffen Studierende hart. Nach der 21. Sozialerhebung des Bundes und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) verfügten schon vor der Corona-Pandemie rund 28 Prozent der Studierenden über weniger als 700 Euro im Monat. Ihr Budget ist auf Kante genäht – diese Naht droht jetzt zu reißen, da die Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Wärme extrem gestiegen sind. Die Bundesregierung muss sowohl eine BAföG-Erhöhung als auch die angekündigte BAföG-Strukturreform im Jahr 2023 anpacken.

Konkret fordern wir:

  • Eine deutliche Anhebung des BAföG-Grundbedarfs, der Wohnkostenpauschale und der Elternfreibeträge: Die Bundesregierung hat Anfang 2023 den Grundbedarf beim Bürgergeld auf 502 Euro festgelegt. Dies ist nach Auffassung der Regierung das Existenzminimum. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro im Monat liegt deutlich unter diesem Minimum. Studierende essen, trinken und heizen aber nicht weniger als andere Menschen. Sie sind auch keine Bürger/innen zweiter Klasse. Deshalb bedarf es einer schnellen Angleichung. Mit der BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro im Monat kann man sich in nahezu sämtlichen Hochschulstädten kaum ein WG-Zimmer leisten. Diese Pauschale muss deutlich steigen. Auch die Elternfreibeträge sind im Jahr 2023 anzupassen, damit mehr als 11 Prozent aller Studierenden das BAföG bekommen können.
  • Eine echte BAföG-Strukturreform: Fast 40 Prozent aller Studierenden haben laut BAföG-Bericht der Bundesregierung von vornherein keine Chance, BAföG zu bekommen – und zwar vollkommen unabhängig davon, über wie wenig Geld sie verfügen –, weil sie das Studienfach gewechselt haben oder zu lange studieren. Das zeigt: Das BAföG ist über einen langen Zeitraum nicht an die veränderten Lebenswirklichkeiten angepasst worden. Die Bundesregierung muss deshalb die Anforderungen des Deutschen Bundestags vom 23. Juni 2022 (z.B. Studienstarthilfe) umsetzen.

 

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks (DSW): „Den Studierenden steht in der Krise das Wasser bis zum Hals. Ihnen darf beim BAföG keine Nullrunde zugemutet werden.“

Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied im freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs): „Die Breite unseres Bündnisses zeigt, dass studentische Armut von der Politik endlich ernst genommen werden muss. Wir sind uns einig: Die BAföG-Strukturreform ist längst überfällig und gerade durch die derzeitige Inflation brauchen wir dringend noch in diesem Jahr eine deutliche Anpassung der Bedarfssätze!“

Lea-Marie Neufeld, Mitglied im Bundesvorstand der Juso-Hochschulgruppen: „Eine verspätete Einmalzahlung löst das tief sitzende Problem der Armut unter Studierenden keineswegs! Wir brauchen noch dieses Jahr eine echte BAföG-Reform, die im Rahmen eines vielschichtigen Notfallmechanismus‘ Krisenstabilität garantiert.“

Niklas Nottebom, stellvertretender Bundesvorsitzender des Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS): „Auf die großen Ankündigungen der Bundesregierung zu einer Neuausrichtung des BAföGs müssen nun auch Taten folgen. Die Studenten werden schon zu lange hingehalten und fallen zunehmend in finanzielle Notlagen, was keinesfalls dem Bildungs- und Aufstiegsversprechen unserer Gesellschaft gerecht wird.“

Johanna Weidmann, Beisitzerin im Campusgrün Bundesvorstand: Das BAföG bedarf einer strukturellen Veränderung. Der Bedarfssatz muss sich unbürokratisch an die reellen Lebenserhaltungskosten anpassen.“

Benjamin Kurtz, Bundesvorsitzender Liberale Hochschulgruppen: „BAföG-Einmalzahlungen und Energiepauschale sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Die finanzielle Lage Studierender kann nicht durch willkürliche Einmalzahlungen verbessert werden, sondern eine Strukturreform des BAföG ist notwendig.“

Ansprechpartner/innen für die Medien:

DSW
Stefan Grob
stefan.grob@studentenwerke.de
030 29 77 27 20
0163 29 77 272

fzs
Carlotta Eklöh
carlotta.ekloeh@fzs.de
01511 6807671

Juso-HSG
Lea-Marie Neufeld
lea-marie.neufeld@jusohochschulgruppen.de
030 25991285

RCDS
Niklas Nottebom
stvvorsitzender@rcds.de
030 616518-11 

Campusgrün
Johanna Weidmann
johanna.weidmann@campusgruen.de
0159 02420967

Liberale Hochschulgruppen
Benjamin Kurtz
kurtz@bundes-lhg.de
0172 6498528

 

  • Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) startet ihr digitales Online-Antragsportal
  • Unkomplizierte und schnelle Hilfe für Studierende in Finanznot
  • Jetzt neu: Darlehensanträge können online rund um die Uhr gestellt werden
  • Bis zu 12.000 Euro Darlehen möglich

Sich frei von finanziellen Sorgen dem Studium widmen zu können, ist für manche Studierende keine Selbstverständlichkeit. Umso besser, dass es die Daka gibt – die Darlehenskasse der 12 Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen. Der gemeinnützige Verein vergibt seit mehr als 70 Jahren zinslose Darlehen an Studierende in Finanznot.

Jetzt startet die Daka mit einem neuen digitalen Online-Antragsportal. Das Portal ermöglicht Studierenden, rund um die Uhr unkompliziert und schnell einen Antrag zu stellen. Bis zu 12.000 Euro Darlehenshöchstbetrag können Studierende bei der Daka beantragen; im Monat können das bis zu 1.000 Euro sein. Zusätzlich zu ihren Studiendarlehen vergibt die Daka auch Darlehen bis zu 6.000 Euro speziell für Auslandssemester. Die Rückzahlung beginnt in der Regel zwölf Monate nach Auszahlungsende, kann aber auch noch weiter flexibel aufgeschoben werden.

„Wir sind froh, mit Einführung der Online-Plattform Studierende in finanziellen Notlagen noch besser unterstützen zu können“, sagt Dr. Christoph Holtwisch, Vorsitzender des Vorstands der Daka. „Das Online-Antragsportal stellt die konsequente Weiterentwicklung unseres bestehenden Angebots dar und entspricht dem Nutzungsverhalten junger Menschen.“

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. (Daka) ist bundesweit die größte Darlehenskasse von Studierendenwerken. Beim jüngsten Studienkredit-Test des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) erhielt sie erneut eine hervorragende Bewertung.

Mehr Informationen gibt es hier (interner Link).

Weitere Informationen erhalten Sie in diesem Video auf Youtube (externer Link).

Direkt zur Daka kommen Sie hier (externer Link).

Online können Sie Ihr Darlehen hier beantragen (externer Link zum Online-Antragsportal für Antragstellende).

Bitte beachten Sie: Ab Mittwoch, 01.02.2023, ändern sich bei uns im Hause die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre BAföG-Bearbeitung. Wenn Sie wissen möchten, wer Ihr(e) neue(r) Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner ist, können Sie dies bequem über unsere Zuständigkeitssuche online tun. Diese ist bereits auf Ihre neuen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner umgestellt.

 

 

 

 

Leider kam es in letzter Zeit vermehrt zu Problemen bei BAföG digital und dementsprechend zu vielen Hilfeanfragen bei uns. Da wir nicht der Betreiber der Seite sind, können wir da leider nichts unternehmen. Bitte wenden Sie sich bei Problemen an die kostenfreie Rufnummer  0800 2236 341, dort kann Ihnen dann geholfen werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) zur Einmalzahlung von 200 Euro an die Studierenden im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Ein wichtiger Baustein, aber weitere müssen folgen“
  • Anbuhl: „Das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht“

 Berlin, 5. September 2022. Zum dritten Entlastungspaket der Bundesregierung, wie es Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Sonntag, 4. September 2022, vorgestellt hat, erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks:

„Dass die Bundesregierung alle rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland explizit als Gruppe nennt und sie mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro unterstützen will, begrüßen wir. Nachdem vom einmaligen Heizkostenzuschuss nur BAföG-Empfänger/innen – und damit lediglich 11 Prozent der Studierenden profitiert haben –, soll diese Pauschale nun explizit an alle Studierenden gehen. Das ist ein wichtiger Baustein; weitere müssen folgen. Denn das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht.

Die Einmalzahlung muss nun möglichst rasch auf den Konten der Studierenden ankommen. Gerade die mehr als 60% der Studierenden, die auf dem freien Wohnungsmarkt leben, brauchen die 200 Euro so schnell es geht. Auch die geplante Strompreisbremse kann helfen. Studierende stehen in diesem Wintersemester vor einer dramatischen sozialen Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierende Preise oftmals nicht, wie sie im Winter Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.

Es ist deshalb richtig, dass die Ampel-Koalition die Studierenden insgesamt unterstützt. Studienabbrüche aus Geldmangel kann sich unsere Gesellschaft nicht leisten.

Die Bundesregierung sollte in ihren Bemühungen, die Studierenden insgesamt zu unterstützen, nicht nachlassen. Zum Sommersemester 2023 wird es zudem darauf ankommen, nach dem Vorbild Österreichs die BAföG-Sätze der Inflation anzupassen und anzuheben und einen jährlichen Inflationsausgleich im BAföG zu verankern.

Die Länder müssen jetzt das Programm des Bundes flankieren. Nötig sind finanzielle Hilfen für die Studierendenwerke, um einen Anstieg der der Mieten in den Studierendenwohnheimen und der Essenspreise in den Mensen und Cafeterien zu begrenzen.“

 

  • Erstmals seit 2012 steigt die Zahl der BAföG-Geförderten leicht
  • Stabile Trendumkehr bleibt aus: Plus liegt bei 2.000 geförderten Studierenden (0,4 %)
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Für eine Trendwende muss die Koalition jetzt die versprochene tiefgreifende Strukturreform beim BAföG angehen.“

Berlin, 12. August 2022. Erstmals seit 2012 ist die Zahl der BAföG-geförderten Studierenden in 2021 um 0,4 Prozent sanft gestiegen. Rechnet man die (Berufs)Schüler/innen hinzu, ist die Zahl der Geförderten um 3 Prozent gesunken. Die Zahl der BAföG-geförderten Schüler/innen nahm 2021 um 10 Prozent ab. Eine Ursache ist, dass zum Beispiel staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher aufgrund einer Gesetzesänderung vom BAföG ins Aufstiegs-BAföG (AFBG) wechselten. Die BAföG-Mittel für Studierende sind 2021 um 106 Millionen Euro gestiegen, der durchschnittliche BAföG-Förderungsbetrag für Studierende um 5 Euro im Monat – meldet heute das Statistische Bundesamt für das Jahr 2021.

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), kommentiert:

„Der freie Fall beim BAföG ist gebremst, eine stabile Trendumkehr steht aber noch aus. Es ist erfreulich, dass es erstmals seit 2012 ein leichtes Plus bei den BAföG geförderten Studierenden gibt. Damit endet eine lange Durststrecke zumindest vorläufig. Die einstmals anvisierte Trendumkehr mit rund 100.000 zusätzlich geförderten Personen ist noch in weiter Ferne. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung nach der ersten schnellen Anpassung der BAföG-Sätze nun ihre angekündigte strukturelle BAföG-Reform schnell angeht.

Das BAföG ist in dem vergangenen Jahrzehnt nicht an veränderte Lebens- und Studienwirklichkeiten angepasst wurden. Das Ergebnis: Nach dem BAföG-Bericht der Bundesregierung haben rund  40 Prozent aller Studierenden keine Chance aufs BAföG – ganz unabhängig davon, wie wenig Geld sie haben – zum Beispiel weil sie das Studienfach gewechselt haben, zu lange studieren oder den fürs BAföG falschen Pass haben. Hier sind grundlegende Strukturreformen notwendig. Dann klappt es auch mit der Trendwende. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die richtigen Stellschrauben für eine solche Reform erkannt. Jetzt muss sie liefern.

Die immensen Preissprünge bei Lebensmitteln, Strom und Heizungen stellen zudem viele Studierende schon heute  vor existentielle Nöte. Deshalb ist eine weitere, schnelle Anhebung der Bedarfssätze nötig, damit das BAföG auch zum Leben reicht.

Die Bundesregierung hat mit einer frühzeitigen Anhebung der Elternfreibeträge, Altersgrenzen und Bedarfssätze beim BAföG wichtige Akzente gesetzt. Wenn sie jetzt kraftvoll nachlegt, kann sie sich als BAföG-Bündnis beweisen.“

Diese Pressemitteilung und eine Übersicht über die Die Entwicklung der amtlichen BAföG-Daten von 2013 bis 2021 finden Sie online unter: https://www.studentenwerke.de/de/content/bafoeg-daten-2021

 

Leider müssen wir aufgrund personeller Engpässe unsere telefonischen Sprechzeiten bis auf Weiteres reduzieren.

Ab dem 09.08.22 sind wir daher im Bereich Studienfinanzierung nur noch zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Dienstag: 10.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 – 15.00 Uhr

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Für Fragen zum BAföG steht Ihnen auch eine gebührenfreie Hotline zur Verfügung, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung anbietet.

Telefon: 0800 – 223 63 41

Montag bis Freitag
08:00 – 20:00 Uhr

 

Keine Lust auf Stress bei der Studienfinanzierung? Unser Tipp: Einfach den BAföG-Wiederholungsantrag für das Wintersemester 2022/23 schon jetzt stellen. So sichern Sie sich die lückenlose Finanzierung Ihres Studiums bereits jetzt.

Noch Fragen? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) zur heutigen Lesung der 27. BAföG-Novelle im Deutschen Bundestag
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Die aktuelle Anpassungs-Novelle ist gut, aber die kommende BAföG-Reform ist entscheidend“

 Berlin, 23. Juni 2022. Zur heutigen 2. und 3. Lesung der 27. BAföG-Novelle der Bundesregierung im Deutschen Bundestag erklärt Matthias Anbuhl, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks: „Nach der Novelle ist vor der Reform: Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt mit einer schnellen Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze beim BAföG den Studierenden weitere Nullrunden erspart. Wenn das von der Bundesregierung anvisierte Ziel erreicht werden soll, den seit Jahren anhaltenden Sinkflug des BAföG zu beenden, es zu stärken und endlich wieder mehr Studierende erreichen zu wollen – dann braucht es eine weitere, kraftvoll ausfinanzierte, strukturelle Reform der Ausbildungsförderung. Erst diese kommende Reform wird zeigen, ob aus der Ampelkoalition tatsächlich ein BAföG-Bündnis wird.

Das BAföG ist zu lange nicht an die veränderten Lebens- und Studienwirklichkeiten angepasst worden. Die Folge: Das BAföG schließt von vornherein 40 Prozent der Studierenden aus, ganz unabhängig von ihrem Einkommen – weil sie zum Beispiel zu lange studieren, das Studienfach gewechselt haben oder zu alt sind. Deshalb muss die Koalition bald eine Reform auflegen, die diese strukturellen Mängel behebt. Sonst droht die Ampel-Koalition hinter ihren eigenen Zielen zurückzubleiben.

Dass die aktuelle, 27. BAföG-Anpassungsnovelle nun verabschiedet wird, ist gut. Aber gerade bei den Bedarfssätzen muss die Bundesregierung rasch nachlegen; die aktuelle Erhöhung um 5,75 % wird faktisch von der Inflation schon wieder aufgefressen. Die Bedarfssätze müssten um mindesten 10 % angehoben werden, damit die Studierenden keinen Kaufkraftverlust erleiden.

Die nächste Erhöhung von Bedarfssätzen und Elternfreibeträgen müsste jetzt schon auf den Weg gebracht werden, im Sinne einer regelmäßigen BAföG-Erhöhung, die an die Entwicklung von Preisen und Einkommen gekoppelt ist.“

Bisher konnte Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG, vor allem ukrainischen Geflüchteten, in keinem Fall Ausbildungsförderung geleistet werden, weil diese die persönlichen Voraussetzungen, die u.a. an den Aufenthaltsstatus anknüpfen, nicht erfüllten. Das hat sich nun geändert. Ab dem 01.06.2022 können auch Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragt haben, einen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben, wenn u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:

1. eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG
und
2. eine erkennungsdienstliche Behandlung oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister (je nach Ausstellungsdatum).

3. Darüber hinaus müssen die weiteren allgemeinen (u.a. Betreiben einer förderungsfähigen Ausbildung und Bedürftigkeit) und persönlichen Voraussetzungen (u.a. Eignung und Einhaltung der Altersgrenze) dafür vorliegen.

Damit das geprüft werden kann, muss ein schriftlicher oder elektronischer Antrag beim Studierendenwerk Münster gestellt werden. Welche Unterlagen das BAföG-Amt mindestens benötigt, kann hier nachgesehen werden. (Interner Link)

 

Up to now, persons with a temporary right of residence according to Section 24 of the Residence Act, especially Ukrainian refugees, could not be granted any educational support because they did not fulfil the personal requirements, which are linked to their residence status, among other things. This has now changed. As of 01.06.2022, persons who have applied for a residence permit in accordance with Section 24 of the Residence Act may also be entitled to educational support if, among other things, the following requirements are met:

1. a fictitious certificate pursuant to section 81 (5) in conjunction with (3) or (4) of the Residence Act or a residence permit pursuant to section 24 (1) of the Residence Act.
and
2. a recognition procedure or at least the storage of the data in the Central Register of Foreigners (depending on the date of issue).

3. in addition, the other general (e.g. pursuit of an eligible education and neediness) and personal requirements (e.g. suitability and compliance with the age limit) must be met.

In order for this to be checked, a written or electronic application must be submitted to the Studierendenwerk Münster. The minimum documents required by the BAföG Office can be found here. (Internal link)