Zuschüsse

In besonderen Ausnahmesituationen kann Ihnen ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist ein besonderer Härtefall. Ein Anspruch besteht nicht.

Alle weiteren Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle.