Im Rahmen unseres 100Jährigen Geburtstages feiern wir dieses Jahr ein besonderes Kita-Fest in der Kita Chamäleon:

Den Jahrmarkt der Möglichkeiten mit tolle Attraktionen für Kinder, deren studentische Eltern und werdende Eltern:
Dosenwerfen, Seifenblasen, „Heißer Draht“, Nägel einschlagen, Wasserschießen, Entenangeln, Glücksrad, Wahrsagen, Geschichtenerzähler, Leierkastenmusik, Jonglage.

Bei soviel Spaß dürfen Hunger und Durst natürlich nicht zu kurz kommen …
Mit Popcorn, Schokoladenbrunnen, Cake-Popps, Eis, Kaffeestand und unserem Foodtruck ist bestimmt für Jeden etwas dabei.

Über folgenden Eintritt würden wir uns besonders freuen: Eine Lego-Duplo-Figur pro Familie.

Um eine vorherige Anmeldung per Mail wird gebeten: [email protected]

Wann und Wo? Freitag, 17.06.2022, 15:00 – 18:00 Uhr, Rudolf-Harbig-Weg 3

Leider müssen wir unser für Heute geplantes Kitafest in der Kita Tausendfüßler wegen des drohenden Unwetter absagen!

Wir suchen aber schon nach einem Alternativtermin und freuen uns dann auf ein Fest unter blauem Himmel. Sobald wir einen anderen Termin gefunden haben, geben wir diesen hier schnellstmöglich bekannt.

Wir freuen uns sehr, dass wir ab dem 17.08.2020 den Regelbetrieb in unseren Kitas wieder aufnehmen können. Hierbei richten wir uns nach den „Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie gültig ab 17. August 2020“ (PDF) des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.  Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die die Ausbreitung von SARSCoV-2 verhindern sollen, gelten weiterhin. Diese sind gesondert geregelt und können aktuell auf der Internetseite des MKFFI nachgelesen werden (Link).

Was heißt das für Sie und Ihre Kinder?

Hier eine kurze Zusammenfassung der Punkte, eine detaillierte Ausführung finden Sie oben im PDF.

  • Die „Handreichung für die Kindertagesbetreuung in einem eingeschränkten Regelbetrieb nach Maßgaben des Infektionsschutzes aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie“ findet ab dem 17. August 2020 keine Anwendung mehr.
  • Die für den Regelbetrieb vorgesehenen pädagogischen Konzepte können wieder umgesetzt werden.
  • Eine strikte Trennung von Gruppen muss nicht mehr eingehalten werden.
  • Die Kinder werden wieder in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang betreut.
  • Alle Erwachsenen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten. Das gilt für die Beschäftigten und Kindertagespflegepersonen untereinander, zwischen den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und den Eltern und den Beschäftigten bzw. Kindertagespflegepersonen und Externen.
  • Im Umgang mit anderen Erwachsenen muss immer dann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist.
  • Eine Rückverfolgbarkeit von möglicherweise eintretendem Infektionsgeschehen muss weiterhin gewährleistet werden.
  • Notwendige Hygienemaßnahmen sind weiterhin umzusetzen.
  • Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern und der Einrichtung oder Kindertagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, sollen nicht betreut werden. Treten die Symptome in der Kindertagesbetreuung auf, sind die Kinder von ihren Eltern abzuholen. Die Kinder sollen sich zu Hause auskurieren und ggf. einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt vorgestellt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich. Dies galt im Regelbetrieb vor der Pandemie und es gilt auch für den Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie.
  • Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Erfolgreiche U3- Kinderbetreuung –  und das seit 50 Jahren. Keine Selbstverständlichkeit und ein Grund, das Jubiläum am 24.05. besonders zu feiern. 

In 1969 war das Studierendenwerk mit seiner Kita Tausenfüßler einer der ersten Anbieter von Betreuungsleistungen für Kinder Studierender in NRW. Heute offeriert das Studierendenwerk in der Kita Tausendfüßler 51 Plätze und mit insgesamt drei Kindertageseinrichtungen rund 110 Plätze für Kinder Studierender und Bediensteter der Münsteraner Hochschulen. Zudem werden in Räumen des Studierendenwerks drei Großtagespflegestellen für weitere 27 Kleinkinder betrieben. Das 50jährige Jubiläum der Kita Tausendfüßler wurde am Freitag mit viel Spaß und Spiel für die großen und kleinen Gäste mit Ballonzauberer, Hüpfburg und Puppenspielerin zelebriert.

Eingeweiht wurde auch die Bobby-Car-Rennstrecke, die sofort ausgiebig getestet wurde.

Mit Redebeiträgen von Adelaide Lapi, Leiterin der Kita, und Petra Schnorrenberg, Trägerbeauftragte der Kindertagesstätten des Studierendenwerks Münster, wurde das fröhliche Fest eröffnet.„Bundesweit haben heute fünf Prozent der Studierenden (Quelle DSW) mindestens ein Kind. In Münster sind das demnach über 3.000 Studierende. Die Nachfrage am Hochschulstandort Münster ist daher größer als das Angebot und aktuell nicht allein durch die Kapazitäten des Studierendenwerks zu decken. Zusätzlich sind über die Hälfte der Kinder Studierender unter 3 Jahre alt“, erläuterte Petra Schnorrenberg.

„Gerade bei Seminaren und Vorlesungen in der Abendzeit wie auch durch unregelmäßige Sprechstunden und Prüfungstermine sind besonders studentische Eltern zusätzlich auf flexible Kurzzeitbetreuung außerhalb der Regelbetreuungszeit angewiesen und auch das bieten wir – soweit es uns möglich ist.

Bundesweit fehlen bei den Studierendenwerken rund 2.000 zusätzliche Plätze samt qualifiziertem Personal, das angemessen bezahlt werden muss, um die Hochschulstandorte auch weiterhin familienfreundlich zu gestalten“, so Schnorrenberg weiter und ergänzt: „Wir freuen uns natürlich, hier seit 50 Jahren bereits mit unserer Kita Tausendfüßler eine Vorreiterrolle in der Entwicklung von Kinderbetreuungsangeboten für Studierende einzunehmen und auch in der Weiterentwicklung dieser  Angebote besonders aktiv zu sein. Als sogenannter armer Träger sind wir jedoch gerade für die Sicherung der Qualität bestehender und den Ausbau weiterer Angebote auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Für eine gute Kinderbetreuung bedarf es auch einer entsprechend guten Infrastruktur. Wir hoffen daher auch darauf, dass mit dem neuen Kindergartengesetz auch entsprechend mehr Bundes- und Landesinvestitionen in die Kinderbetreuung getätigt werden und auch der Fachkraft-Kind-Personal-Schlüssel gesetzlich verbessert wird, denn unser Personal arbeitet schon heute mit viel persönlichem Engagement an seiner Belastungsgrenze“.

Teamfortbildung: 11.06. & 12.06.2019
Brückentag: 21.06.2019
Sommer: 29.07.2019 – 09.08.2019
Herbst: 04.10.2019
Weihnachten: 23.12.2019 – 31.12.2019

Rosenmontag: 24.02.2020
Ostern: 14.04. – 17.04.2020
Brückentag: 12.06.2020
Sommer: 20.07. – 31.07.2020
Winter: 23.12. – 31.12.2020

04. März – Rosenmontag:  (unter Vorbehalt, da trägerabhängig)

15. bis 18. April – Osterferien

31. Mai – Brückentag

11. + 12. Juni – Konzepttage

15. Juli bis 05. August – Sommerferien

04. Oktober – Brückentag

23. Dezember 2019 bis 01. Januar 2020 – Weihnachtsferien

Der Termin der Personalversammlung des Studierendenwerks ist noch nicht bekannt.