Studierende (allgemein)

Sie können sich jederzeit über unsere Homepage kostenlos und unverbindlich bewerben. Bei Studienanfängern ist eine Bewerbung ohne Zulassungsbescheid bzw. einer Studienbescheinigung möglich.
Mit Einreichung der Bewerbung für maximal drei Wohnanlagen entsteht keinerlei Verpflichtung. Die ausgewählten Wohnanlagen stellen keine Prioritätenliste dar. Die Einreichung der Bewerbung stellt keinen Anspruch auf einen Wohnheimplatz dar.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Verfügbarkeit maximal drei Wohnraumangebote erhalten. Sollten diese Angebote nicht angenommen werden, verfällt die Bewerbung. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer erneuten Bewerbung, wobei die Wartezeit einer früheren Bewerbung nicht angerechnet wird.

Ihre personenbezogenen Daten werden via EDV gespeichert und verarbeitet.
Sie werden nur für diesen Zweck genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Für Mehrraumwohnungen können sich nur Wohngemeinschaften bewerben, die aus soviel Studierenden bestehen, wie die gewünschte Wohnung Zimmer hat, z.B. Vier-Zimmer-Wohnung für vier Studierende.

Wer ist wohnberechtigt?
Ordentlich immatrikulierte Studierende an der

  • Universität Münster
  • Fachhochschule Münster
  • Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (katho), Standort Münster
  • Kunstakademie Münster
  • Musikhochschule in der Universität Münster
  • Teilnehmer am Sprachkurs des Sprachenzentrums/ Lehrgebiet Deutsch der Universität Münster

Sie möchten sich bewerben? Bitte nutzen Sie dafür unsere Online-Bewerbung: