An- und Abmeldung

  • Voraussetzungen

    In der Kita Tausendfüßler können prinzipiell alle Eltern ihre Kinder anmelden, die in Münster studieren und immatrikuliert sind. Zudem stehen hier 9 Plätze für Nichtstudierende zur Verfügung.

    In der Kita Chamäleon können die Kinder Studierender mit Studium und Wohnort in Münster sowie Kinder von Anwohnern aus Münster angemeldet werden.

    Das Zwergenstübchen ist eine Notfallbetreuungseinrichtung, die allen Eltern offen steht, jedoch zunächst studierende Eltern und Kinder der Mitarbeiter der Hochschulen bevorzugt.

    Für die Anmeldung eines Kindes spielt es keine Rolle, ob sich Eltern bzw. ein Elternteil im Zweit- oder Promotionsstudium oder in einem Urlaubssemester befindet. Bei der Anmeldung sind jedoch Immatrikulationsunterlagen vorzulegen. Diese sind für jedes neue Semester zu aktualisieren.

  • Anmeldung

    Kita Chamäleon und Kita Tausendfüßler

    In Münster laufen alle Anmeldungen über den Kita-Navigator.
    Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite unserer Kita Chamäleon oder Kita Tausendfüßler. Bitte melden Sie sich zuerst dort an und geben Sie gegebenenfalls Ihren Status als Studierender an.

    Zwergenstübchen

    Grundsätzlich ist eine Anmeldung Ihres Kindes jederzeit, je nach Belegungsstand der Einrichtung, möglich und sollte mind. 14 Tage im Voraus erfolgen. Zurzeit ist es jedoch aufgrund des großen Betreuungsbedarfs in Münster kurzfristig schwierig, Plätze bereitzustellen. Plätze werden zumeist im Sommer frei. Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, wir führen eine Warteliste. Planen Sie im Fall einer Platzzusage Zeit für die Eingewöhnung Ihres Kindes ein. Bitte melden Sie sich per E-Mail oder per Telefon direkt in unserer Einrichtung.

    Tel: 0251/8 37 95 98
    Mobil: 0170/857 00 25

    E-Mail: [email protected]

     

  • Abmeldung

    Soll ein Kind die Kita vor Ablauf des Betreuungsvertrages verlassen, so beträgt die Kündigungsfrist bis zu dem vorgesehenen Monatsende sechs Kalenderwochen. Zur Abmeldung eines Kindes reicht eine formlose schriftliche Kündigung des Betreuungsvertrages.