Wann wird eine Auslandsförderung gewährt?

Absolvieren Sie die Ausbildung im Ausland, erhöht sich der Bedarf wie folgt:

  • 16 bis 195 € mtl. Auslandszuschlag in Abhängigkeit vom Kaufkraftunterschied zum jeweiligen Staat; ausgenommen sind die EU-Länder und die Schweiz
  • bis zu 4.600 € notwendige Studiengebühren im ersten Studienjahr
  • Kosten einer Hin- und Rückreise mit jeweils pauschal 250 € innerhalb und 500 € außerhalb Europas
  • bis zu mtl. 71 € für einen bestehenden Krankenversicherungsschutz im Ausland
  • Der erhöhte Bedarf für Reise- und Krankenversicherungskosten steht auch bei der Ableistung von Praktika zu.

Mehr Informationen erhalten Sie im Flyer „Mit BAföG ins Ausland“.