Das Wichtigste in Kürze ...
Wie kann der Antrag gestellt werden?
- Schriftlich
- Elektronisch
- per E-Mail über [email protected] Bitte beachten Sie: Der E-Mail muss mindestens das Formblatt 01 oder das Formblatt 09 (interner Link) oder der Kurzantrag (PDF, interner Link) beigefügt sein, jeweils vollständig ausgefüllt und unterschrieben oder mit der Wiedergabe des eigenen Namens versehen.
- über BAföG-Digital (externer Link)
Wann sollte der Antrag gestellt werden?
So früh wie möglich.
- Der Erstantrag nach der Immatrikulation
- Der Folgeantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Bewilligungszeitraums.
(Es muss i.d.R. jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden! Ein neuer Antrag muss auch nach einem Wechsel der Studienfächer oder bei der Aufnahme eines anderen Studiums (bspw. des Masterstudiums) gestellt werden.)
Eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich und die Bearbeitung kann unter Umständen sehr lange dauern.
Was muss beachtet werden?
- Eine eigenhändige Unterschrift oder die Verwendung der eID-Funktion des Personalausweises sind nicht mehr erforderlich, es reicht die hand- oder druckschriftliche Wiedergabe des eigenen Namens am Ende des Dokumentes.
- Nachweise (z.B. Steuerbescheide, Mietverträge oder Zeugnisse) sollten nicht im Original vorgelegt werden.
- Auf das Heften oder Klammern von Unterlagen sollte verzichtet werden.
Weitere Informationen
- Formblätter (interner Link)
- FAQ (externer Link)
- Kontakt (interner Link)