FAQ

  • Was ist das Studierendenwerk eigentlich?

    Das Studierendenwerk Münster ist ein gemeinnütziges, modernes Dienstleistungsuntnenehmen mit 600 Mitarbeitern aus mehr als 30 Nationen. Gegründet wurde das Studierendenwerk in 1922 als studentische Selbtshilfeorganisation, die sich damals primär um die Beschaffung von Wohnraum und die Ernährung für notleidende Studierende kümmerte.

  • Gehört das Studierendenwerk nicht zur Uni?

    Nein, das Studierendenwerk ist ein eigenständiges Unternehmen und wird seit den 70er Jahren in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt.

  • Warum zahle ich einen Sozialbeitrag?

    Öffentliche soziale Dienstleistungen für Studierende wollen finanziert sein. Nach dem durch das Land NRW erlassenen Studierendenwerksgesetz sind Studierende gehalten, zur Finanzierung der Leistungen des Studierendenwerks durch Zuschüsse des Landes und Umsatzerlöse sowie Mieteinnahmen des Studierendenwerks, auch einen Eigenbeitrag aufzubringen.

  • Wer legt die Höhe des Sozialbeitrages fest?

    Die Höhe des Sozialbeitrags wird vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks in der Beitragsordnung festgelegt. Im Verwaltungsrat sind auch die Studierenden vertreten. Auch nach der letzten Erhöhung entrichten Studierende in Münster im landesweiten Vergleich einen unterdurchschnittlichen Sozialbeitrag, doch stagnierende oder sinkende Zuschüsse des Landes einerseits sowie die Entwicklung von Kosten für Energie, Lebensmittel und die Instandhaltung der Wohnanlagen andererseits stellen das Studierendenwerk Münster vor immer neue Herausforderungen.

  • Wofür wird der Sozialbeitrag verwendet?

    Der Sozialbeitrag wird ausschließlich zur Teilfinanzierung aller sozialen Dienstleistungen des Studierendenwerks verwendet. Hier finden Sie eine genaue Übersicht zur Verwendung des Sozialbeitrags.

  • Verhandelt das Studierendenwerk das Semesterticket?

    Nein, die Vertragsbedingungen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Semestertickets werden ausschließlich zwischen der verfassten Studierendenschaft der Universität Münster, vertreten durch den AStA auf der einen und den münsterischen Stadtwerken und der Deutschen Bahn auf der anderen Seite, verhandelt.