Studierende (mit Behinderung)

Studierende mit einer Behinderung (mit Schwerbehindertenausweis) werden bei der Vermietung bevorzugt. Der Bewerbung ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Die Bewerbung kann zunächst ohne Studiennachweis eingereicht werden. Die Kopie der Bewerbung um einen Studienplatz bei der Hochschule oder der ZVS, der Zulassungsbescheid und die Immatrikulationsbescheinigung/Semesterbescheinigung können zu den entsprechenden Zeitpunkten nachgereicht werden.

Eine frühzeitige Bewerbung ist erforderlich, da aus wirtschaftlichen Gründen die für Studierende mit einer Behinderung geeigneten Wohnmöglichkeiten bei Nichtvorliegen von Bewerbungen von Schwerbehinderten an Studierende ohne eine Behinderung vermietet werden.

Rollstuhlfahrer/Innen
bieten wir verschiedene Wohnmöglichkeiten in Münster:

Wohnanlage Gescherweg 50 - 64

4 vollmöblierte Zwei-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss, ebenerdiger Zugang.
Die Wohnungen sind für je zwei Studierende vorgesehen.
Rollstuhlfahrer/Innen können die Wohnungen auch allein anmieten.

Gemenweg 78 - 86, 100 - 120

4 Drei-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss, ebenerdiger Zugang, Zimmer unmöbliert, Küche teilmöbliert.
Die Wohnungen können nur von je drei Studierenden angemietet werden.

Rudolf-Harbig-Weg 14 - 46

8 Zwei-Zimmer-Wohnungen im Erdgeschoss, ebenerdiger Zugang, Zimmer unmöbliert, Küche teilmöbliert.

Die Wohnungen sind für je zwei Studierende vorgesehen. Rollstuhlfahrer/Innen können die Wohnungen auch alleine mieten.

Parkplatz

Für Inhaberinnen und Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit den Kennzeichen G oder aG können individuelle Parkplätze mit einem Schild "Behindertenparkplatz" und "Kfz-Kennzeichen" bestimmt werden.