Kostensteigerungen in fast allen Bereichen sowie teilweise Mehrverbräuche der Mieterinnen und Mieter zwingen das Studierendenwerk Münster dazu, zum 01.05.24 die Warmmieten, bestehend aus Grundmiete und Betriebskosten, anzuheben. Größter Preistreiber sind dabei die gestiegenen Betriebskosten.

Die routinemäßige Anhebung der Grundmiete macht mit 3 % den kleinsten Anteil der Mieterhöhung aus. Sie wurde seit der letzten Mietanpassung vom 01.04.22 nur um 1,5 % jährlich gesteigert – dies liegt weit unter den möglichen Anpassungen von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie Schönheitsreparaturen. Einer der größten erhöhten Posten bei den Betriebskosten ist die Erhöhung der Fernwärmekosten um 205 % seit 2023.

Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster, erklärt dazu: „Wir sind gesetzlich verpflichtet, die erhöhten Betriebskosten an unsere Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Dies fällt uns nicht leicht, da wir wissen, dass viele Studierende sich das Studium nur mithilfe verschiedener Jobs leisten können. Immerhin konnten wir die Erhöhung der Grundmiete in Grenzen halten. Wir bleiben der mit Abstand günstigste Vermieter für Studierende.“

In den letzten Tagen wurden alle betroffenen Mieterinnen und Mieter des Studierendenwerks über die neuen Preise informiert. Die Erhöhungen betreffen 15 der 23 Wohnanlagen, die das Studierendenwerk betreibt. In den übrigen Wohnanlagen ist eine Grundmiete als Staffelmiete vereinbart, hier erfolgt eine jährliche Betriebskostenabrechnung.

Hintergrund:

Das Studierendenwerk Münster vermietet in Münster und Steinfurt in 23 Wohnanlagen 5.390 Plätze für eine Warmmiete ab 278,84 Euro. Dies beinhaltet voll-, teil- und unmöblierte Einzelzimmer, Appartements und Wohnungen mit 2-6 Zimmern. Die Wohnangebote stehen allen immatrikulierten Studierenden der Hochschulen in Münster und Steinfurt offen. Es werden Wohnungen für Alleinerziehende, Studierende mit Behinderung oder Paaren mit Kindern angeboten.

Die meisten Wohnanlagen des Studierendenwerks Münster verfügen über PKW-Parkflächen. Für deren Benutzung hat das Studierendenwerk Münster bis auf wenige Ausnahmen bisher keine Gebühren verlangt …

Jetzt hat sich das Studierendenwerk Münster durch einstimmigen Beschluss seines Verwaltungsrates (alle studentischen und nicht-studentischen Vertreterinnen und Vertreter) dazu entschieden, ab dem Wintersemester 2023/2024 eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für PKWs einzuführen.

Was sind die wesentlichen Gründe hierfür?

1. Finanzielle Gründe:
Für das Studierendenwerk hat sich im Spannungsfeld zwischen unserem sozialen Auftrag und der Notwendigkeit, unternehmerisch am Markt agieren zu müssen, wegen Krieg, Inflation usw. der finanzielle Druck erhöht. Die Landeszuschüsse sind zu gering, um dies auszugleichen, und die Studierendenwerke bleiben unterfinanziert.
Die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Parkflächen kosten Geld. Dies finanzieren alle Studierenden über ihren Sozialbeitrag mit, obwohl nur wenige es tatsächlich nutzen können. Um mit dem wirtschaftlichen Gut Parkraum fair umzugehen, möchten wir lieber die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer in die Pflicht nehmen, statt beispielsweise zeitnah weitere allgemeine Sozialbeitragserhöhungen vorzunehmen.

2. Missbrauch durch Dritte
Durch die größtenteils fehlende Begrenzung (durch beispielsweise Schranken oder Poller) werden unsere Parkflächen immer wieder von Dritten (Anwohnerinnen und Anwohnern, Berufstätige usw.) genutzt. Die Kosten dieses Parken ohne Berechtigung fallen bisher den Studierenden zur Last. Die Bewirtschaftung und Überwachung der PKW-Parkflächen wird dies ändern.

3. Lenkungswirkung und Mobilitätskonzept
Alle Wohnanlagen sind gut an den ÖPNV angebunden. Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten möchten wir nicht den PKW-Verkehr in der Stadt Münster fördern, sondern lieber die Fahrradnutzung. Daher sollen die mit den Parkgebühren erzielten Einnahmen unter anderem für alternative Mobilitätsvorteile an den Wohnanlagen genutzt werden, wie beispielsweise weitere Fahrradboxen, überdachte Fahrradstellplätze oder Carsharing-Modelle.

Wie soll das genau funktionieren?

Bei der Überwachung und Bewirtschaftung der Flächen setzen wir zukünftig auf eine – natürlich datenschutzkonforme – automatisierte und kameragestützte Technik durch einen erfahrenen externen Dienstleister. Dies ist günstiger und professioneller als eine Überwachung durch unsere Beschäftigten.
Bei Interesse können Sie sich einfach online einen PKW-Stellplatz buchen. Die Verifizierung läuft hierbei über einen mitgeteilten Zugangscode für die jeweilige Internetseite sowie die Matrikelnummer. Je nach Auslastung der Parkfläche haben auch Dritte die Möglichkeit, einen Parkplatz zu buchen; die Buchung erfolgt für die Dritten nicht über die Internetseite, sondern über eine Park-App, deren Nutzung an den Parkflächen jeweils ausgehängt und erklärt wird.

Das Angebot für Studierende und Dritte unterscheidet sich deutlich.

Auf allen Flächen wird ein Großteil der PKW-Parkplätze für die Studierenden aus den Wohnanlagen vorgehalten. Nur bei Überkapazitäten stehen Dritten über die App Parkplätze zur Verfügung. Bei stark frequentierten Flächen wird darum keine zusätzliche Nutzung für Dritte möglich sein. Das Angebot soll für Studierende bewusst niedrig gehalten werden, so dass die monatliche Parkgebühr je PKW-Stellplatz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlagen lediglich € 10 beträgt.
Dabei muss der Stellplatz immer für ein vollständiges Semester (sechs Monate) im Voraus gebucht werden, also für insgesamt 60 €. Für die Buchungen von Dritten über die Park-App bestehen unterschiedliche Tages-, Wochen- und Monatstarife, wobei beispielsweise die Monatsmiete 50 € betragen wird. Studierende werden preislich also bewusst deutlich bevorzugt. Und auch die Mieterträge durch externe Parkplatznutzer kommen wieder Ihnen als Studierende zugute.

Was müssen Sie tun, um einen Parkplatz zu buchen?

1. Sie erhalten eine separate Mail aus dem Fachbereich Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Münster mit einem Verweis auf eine Internetseite zur jeweiligen Parkfläche und einem Zugangscode.

2. Haben Sie Interesse an der Anmietung eines PKW-Stellplatzes? Dann registrieren Sie Ihren PKW über Ihr Kennzeichen und wählen eine Zahlungsmethode aus. Der Preis für Ihren PKW-Stellplatz beträgt für sechs Monate € 60.

3. Der erste sechsmonatige Anmietungszeitraum startet am 01. September 2023 und läuft bis zum 29. Februar 2024. Es erfolgen keine Erstattungen oder Verrechnungen des Betrages im Falle eines vorzeitigen Auszugs oder verspäteten Antritts während des Semesters.

4. Rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit erhalten Sie eine Erinnerungsmail und haben die Möglichkeit, Ihre Miete online über die Internetseite wiederum für sechs Monate zu verlängern.

 

Fragen & Antworten

Wo kann ich den Parkplatz buchen?
Alle unsere Mieterinnen und Mieter erhalten eine separate Mail aus dem Fachbereich Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Münster mit einem Verweis auf eine Internetseite zur jeweiligen Parkfläche und einem Zugangscode. Dann einfach das PKW-Kennzeichen auf der Seite registrieren lassen und eine Zahlungsmethode auswählen.

Wenn ich einen Parkplatz buche, ist es dann immer der gleiche?
Nein, es herrscht freie Platzwahl auf der jeweiligen Parkfläche.

Ich bin gerade im Urlaub und kann mein Fahrzeug nicht rechtzeitig wegfahren. Was mache ich jetzt?
Für die Übergangszeit bis zum 14.09. wird Falschparken nicht bestraft. Wenn Sie noch länger im Urlaub sind, kontaktieren Sie bitte die Hausverwaltung vor Ort.

Wie teuer ist es für Externe, wie Besucherinnen oder Besucher von mir, dort zu parken?
Für Dritte kostet ein Tag 5 €, eine Woche 15 € und ein Monat 50 €. Kurzes Parken von unter einer Stunde muss nicht bezahlt werden.

Wie kann ich als Externe oder Externer einen Parkplatz buchen?
Auf den Parkflächen finden Sie Hinweisschilder mit einem QR-Code zur Park-App. Dort können Sie dann den Parkplatz buchen.

Ich möchte bald umziehen, wie mache ich das mit dem Umzugswagen?
Kurzes Parken von unter einer Stunde muss nicht bezahlt werden. Ansonsten können Sie sich für 5 € ein Tagesticket für den Umzugswagen buchen.

Ich ziehe zum 01.10. aus und möchte jetzt nicht mehr 60 € für ein ganzes Semester zahlen. Was mache ich jetzt?
Alle Mieterinnen und Mieter, die zum 01.10. ausziehen, können im September kostenfrei parken. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung vor Ort.

Ich habe kein eigenes Auto, sondern leihe es mir von Verwandten o.ä. Muss ich jetzt für jedes Auto extra bezahlen?
Nein, Sie melden sich einfach einmal mit einem Kennzeichen an. Wenn Sie einmal registriert sind, können Sie online das Kennzeichen ändern.

Warum muss ich für ein ganzes Semester zahlen und kann nicht flexibel wie die Externen, für einen Tag oder nur einen Monat buchen?
Die verkürzten Zeiträume (oder anteilige Erstattungen) bedeuten einen größeren Verwaltungsaufwand für uns, den wir mit einem Tarif für 10€ pro Monat nicht finanzieren können. Sie können bei Bedarf auch immer den flexibleren Tarif für Externe wählen, dann müssen Sie abwägen, was sich für Sie eher lohnt. Alternativ können Sie auch einen studentischen Nachmieter oder eine studentische Nachmieterin für Ihren Platz suchen, das Kennzeichen ändern und sich untereinander einigen.

Warum zahlen nicht nur Externe für das Parken und alle Studierenden parken umsonst?
Dies lohnt sich leider finanziell nicht. Insgesamt stehen in 17 Wohnanlagen 1419 Parkplätze zur Verfügung, davon halten wir 1024 für Studierende vor, nur 297 für Externe. Die weiteren Plätze sind als Puffer für die Hausverwaltung, Handwerker oder Umzüge gedacht.   

Bei uns in der Wohnanlage war immer genug Parkraum für alle frei. Warum macht ihr bei uns keine Ausnahme mit der Parkgebühr?
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Bewirtschaftung, Reinigung und Instandhaltung von Parkflächen Geld kostet, das derzeit von allen Studierenden Münsters bezahlt wird. 

Warum gibt das Studierendenwerk Geld für teure Technik zur Überwachung von Parkraum aus?
Die Technik zur Überwachung des Parkraumes wird von dem externen Dienstleister gestellt, der die Überprüfung für uns ausführt. Das Studierendenwerk hat hierfür kein Geld gezahlt.

Ich bin schwerbehindert und benötige mein Auto dringend. Gibt es spezielle Behindertenparkplätze?
Schwerbehinderte Mieterinnen und Mieter mit dem Ausweis „G“ können auf unseren Flächen weiterhin umsonst parken. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung vor Ort.

Wenn das Studierendenwerk jetzt Geld für Parkraum nimmt, wird dann der Solidarbeitrag wieder gesenkt?
Die in diesem Jahr erfolgte Sozialbeitragserhöhung gleicht nach fünf Jahren ohne Anstieg der Sozialbeiträge im Wesentlichen nur die Preissteigerungen der letzten fünf Jahre aus und beseitigt zudem nicht das generelle Problem der Unterfinanzierung der Studierendenwerke. Grund hierfür sind die zu geringen Landeszuschüsse. Mit der Einführung der Parkgebühren möchte wir gerade weitere Sozialbeitragserhöhungen für alle Studierenden vermeiden und stattdessen nur die Studierenden in die Pflicht nehmen, die die Parkplätze tatsächlich nutzen, insbesondere auch Dritte, die auf allen Flächen bisher nicht an den Kosten beteiligt werden. Ein Parkplatz stellt für uns ein wirtschaftliches Gut dar, dass auch überall anders in der Regel einen Preis erfährt. Die finanzielle Situation des Studierendenwerks Münster lässt es nicht zu, dass wir diesen Parkraum weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen. Eine erneute Solidarbeitragserhöhung für alle Studierenden wäre die Alternative.

Hoher Besuch am Gescherweg und Wilhelmskamp:
Bundesbauministerin Klara Geywitz besuchte gemeinsam mit ihrer Kabinettskollegin, der Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze aus Münster, zwei Wohnanlagen des Studierendenwerks. „Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch“, begrüßte Geschäftsführer Dr. Christoph Holtwisch die beiden SPD-Politikerinnen mit einer kleinen Delegation des Studierendenwerks. 

„Studentisches Wohnen ist ein wichtiges Thema für uns“, betonte Klara Geywitz. Ein Grund für sie, sich Beispiele vor Ort anzusehen. Ihr Ministerium hat dieses Jahr das Sonderprogramm „Junges Wohnen“ aufgelegt. Mit 500 Mio. Euro sollen Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende geschaffen werden. Von Seiten der Studierendenwerke bestehe „deutliches Interesse“, verwies sie auf „eine sehr erfreuliche Nachfrage“.  

Interesse hat natürlich auch das Studierendenwerk Münster. Zwei Projekte, bei denen man sich Hoffnung auf eine Förderung machen kann, stellte man Ministerin Geywitz vor. In der bereits sanierten Wohnanlage Gescherweg 72-84 soll mit einer Nachverdichtung auf der Parkplatzfläche durch Neubau zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Gundolf Ewers vom Gebäudemanagement erläuterte den beiden Ministerinnen anhand von Fotos und Entwürfen die bereits auf Hochtouren laufenden Planungen. Für den Wilhelmskamp an der Steinfurter Straße sollen Fördermittel zur Sanierung der in die Jahre gekommenen Sanitär- und Küchenanlagen sowie einer zeitgemäßen Umgestaltung der Wohnformen genutzt werden. 

Dass Wohnraum knapp ist, bestätigte Svenja Schulze: „In Münster, eine schnell wachsende Stadt, ist es eng.“ Das konnte Geschäftsführer Dr. Christoph Holtwisch nur bestätigen. Er betonte gegenüber den Gästen, dass die Bedingungen mit hohen Grundstückspreisen und Baukosten sowie der Konkurrenz vieler potenzieller Investoren nicht einfach seien. Deshalb setze das Studierendenwerk Münster zunächst auf Nachverdichtung, wie am Gescherweg auf eigenem Grundstück. Nur so könne man Studierenden mehr preiswerten Wohnraum anbieten. Diese besondere Rolle des Studierendenwerks Münster griff Ministerin Geywitz auf: „Neben dem Schlafplatz bieten Studierendenwerke durch ihre soziale Funktion ja noch mehr. Und das macht nicht jeder Vermieter.“  

Dann ging´s weiter zum Wilhelmskamp als Beispiel für den anstehenden Renovierungsbedarf. Auch dort schauten sich die Gäste unter Leitung der Hausverwalter Räumlichkeiten an, bei denen der Sanierungsbedarf auch für die Ministerinnen erkennbar wurde.  

Abschließend empfingen der Geschäftsführer und seine Fachleute die beiden Politikerinnen im Besprechungsraum am Aasee mit einem vom Team der gastronomischen Einrichtungen gezauberten kleinen Imbiss. Im Gespräch wurden die wohnungspolitischen Herausforderungen vertieft, bevor die Ministerinnen im Anschluss eine politische Veranstaltung im „Hier & Jetzt“ wahrnahmen.

Mehr als 35.000 Studierende auf Wartelisten bei elf Studierendenwerken: Extrem angespannte Wohnsituation

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) schlägt Alarm
  • Bereits Mitte September 2022 mehr als 35.000 Studierende, die bei elf Studierendenwerken auf einen Wohnheimplatz warten
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist ein Riesen-Problem“
  • Anbuhl: „BAföG-Wohnkostenpauschale von 360 Euro im Monat reicht in den allermeisten Hochschulstädten vorne und hinten nicht“oder
  • Forderungen: Rasche BAföG-Erhöhung, geplantes Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ muss zum 1.1.2023 starten

Berlin, 6. Oktober 2022. Allein bei elf der insgesamt 57 Studenten- und Studierendenwerke warten seit Mitte September 2022 mehr als 35.000 Studierende auf einen Wohnheimplatz; die Wohnsituation für Studierende ist zum Beginn des Wintersemesters 2022/2023 extrem angespannt. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, die bundesweit rund 1.700 Studierendenwohnheime mit rund 196.000 Plätzen betreiben.

Zum Stichtag 15. September 2022 waren, so der Verband, bei den Studierendenwerken Berlin, Darmstadt, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt am Main, Göttingen, Hamburg, Hannover, Heidelberg, Köln, Mainz und München mehr als 35.000 Studierende auf der Warteliste auf einen Wohnheimplatz – 15.000 allein beim Studentenwerk München, der wohl teuersten Hochschulstadt Deutschlands. DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl kommentiert die Zahlen so:

„Bezahlbarer Wohnraum für Studierende ist absolute Mangelware, einmal mehr zum Beginn eines Wintersemesters. Dieses Strukturproblem macht den Studienstart schwierig für Erstsemester, und es erschwert das Studium für alle Studierenden, die nach vier Corona-Semestern nun in Präsenz an ihren Hochschulen studieren und in ihren Hochschulstädten wohnen wollen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Studierende ist ein eklatantes Strukturdefizit des deutschen Hochschulsystems und ein soziales Problem. Die Zahl der staatlich geförderten Studienplätze ist seit dem Jahr 2007 um 52% gestiegen, die Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze bei den Studierendenwerken nur um 6% – diese Schere darf nicht noch weiter auseinandergehen.

Die Wahl des Studienorts darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Es kann nicht sein, dass wir eine Zwei-Klassen-Gesellschaft bekommen, einmal die Studierenden aus vermögenden Familien, die in den teuren Hochschulstädten wohnen können, und dann die Studierenden aus weniger begüterten Familien, die dort studieren müssen, wo sich die Miete gerade noch leisten können.

Der Handlungsdruck beim BAföG ist weiterhin hoch: Auch mit der Erhöhung der BAföG-Wohnpauschale auf 360 Euro im jetzt startenden Wintersemester 2022/2023 können sich BAföG-geförderte Studierende, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, in den Hochschulstädten kein WG-Zimmer leisten. Wir brauchen dringend eine automatische Anpassung der BAföG-Bedarfssätze an die Inflation und der BAföG-Wohnkostenpauschale an die Mietenwicklung.

Die neuerlich hohe Zahl von Studierenden auf Wartelisten bei den Studierendenwerken unterstreicht auch, wie wichtig das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung versprochene Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ ist, mit dem auch für Studierende bezahlbarer Wohnraum bei den Studierendenwerken neu geschaffen und saniert werden soll. Das Programm kann mittelfristig Abhilfe schaffen; wichtig ist, dass es nun, wie von Bundesbauministern Klara Geywitz geplant, sicher zum 1. Januar 2023 starten kann.“

 

  • Neues „Hochschulstädtescoring 2022“ des Moses Mendelssohn Instituts und des Portals WG-Gesucht.de
  • Dramatischer Mietanstieg verteuert WG-Zimmer für Studierende
  • In 59 Hochschulstädten liegt die Durchschnittsmiete für ein WG-Zimmer über der BAföG-Wohnpauschale von 360 Euro
  • Deutsches Studentenwerk (DSW): Mietanstieg stellt Studierende vor existenzielle Probleme
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Der Staat muss gegensteuern, zuerst mit einer raschen BAföG-Erhöhung“
  • Anbuhl: Auch die Studierendenwerke benötigen mehr Länder-Hilfen, um die Mietsteigerung in ihren Wohnheimen begrenzen zu können

Berlin, 8. September 2022. Für das Deutsche Studentenwerk (DSW), den Verband der Studenten- und Studierendenwerke, ist das heute veröffentlichte „Hochschulstädtescoring 2022“ des Moses Mendelssohn-Instituts und des Portals WG-Gesucht.de ein deutliches Alarmsignal, dass die Bundesregierung möglichst rasche eine weitere Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze auf den Weg bringen muss, damit sich Studierende auf dem freien Wohnungsmarkt überhaupt noch ein WG-Zimmer leisten können.

Wie die Studie zeigt, liegt die durchschnittliche Miete für ein WG-Zimmer in 59 der untersuchten Hochschulstädte, in denen fast zwei Drittel aller Studierenden leben, über der BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro. In der teuersten deutschen Hochschulstadt München müssen Studierende im Durchschnitt fast das Doppelte zahlen für ein WG-Zimmer: 700 Euro im Monat.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl kommentiert: „Die neuen Daten zeigen, wie alarmierend sich die ohnehin seit Jahrzehnten schwierige Lage für die Studierenden auf dem freien Wohnungsmarkt nun zuspitzt, und wie dringend nun der Staat gegensteuern muss, vor allem über eine rasche, weitere BAföG-Erhöhung.

Studierenden droht eine existenzielle soziale Notlage. Sie kommen finanziell und psychisch auf dem Zahnfleisch aus der Corona-Pandemie – und wissen angesichts explodierender Preise oftmals nicht, wie sie im Winter ihre Miete, Strom, Gas und Lebensmittel bezahlen sollen.

Der Staat muss dringend gegensteuern, vor allem beim BAföG. Wir brauchen rasch eine weitere Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze. Die zu diesem Wintersemester 2022/2023 greifende Erhöhung um 5,75% ist von der Inflation bereits kassiert, und es kann nicht sein, dass BAföG-geförderte Studierende auf dem freien Wohnungsmarkt sich mit ihrer staatlichen Studienfinanzierung bald kein WG-Zimmer mehr werden leisten können.

Staatliches Gegensteuern ist auch auf Länderebene dringend nötig: Die Studierendenwerke benötigen sehr rasch nun mehr finanzielle Unterstützung von den Ländern, damit sie die enormen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln nicht weiterreichen müssen an die Studierenden, in Form von stark erhöhten Mieten in den Studierendenwohnheimen und teurerem Essen in den Mensen. Das tun zu müssen, geht gegen die ‚DNA‘ der Studierendenwerke, deren Auftrag es als gemeinnützige Organisationen ist, die Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum und günstigem Essen möglichst gut zu versorgen.“

 

Das „Hochschulstädtescoring 2022“ online: https://www.gbi.ag/fileadmin/base/Dokumente/PDF/GBI-Infografiken__St%C3%A4dtescoring-2022.pdf

 

  • Deutsches Studentenwerk (DSW) mit neuen Zahlen zu staatlich geförderten Wohnheimen für Studierende
  • Derzeit rund 196.000 Wohnheimplätze bei den Studenten- und Studierendenwerken
  • Quote Studierende – geförderte Wohnheimplätze weiterhin bei nur 9,45%
  • DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl: „Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum bleibt hoch; wir brauchen mehr davon“

Berlin, 16. Dezember 2021. Die Versorgungsquote von Studierenden mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen stagniert auf dem Vorjahresniveau von weniger als 10%, während die hohe Nachfrage anhält: Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der Studenten- und Studierendenwerke, mit einer neuen Publikation aufmerksam. Gemäß der neuen DSW-Publikation „Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2021“ gibt es derzeit bundesweit gut 239.000 staatlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende, davon rund 196.000 bei den Studenten- und Studierendenwerken. Mehr als 10.000 Plätze sind bei ihnen aktuell in Planung oder im Bau.

Wie die neuen DSW-Zahlen zeigen, hinkt die Versorgung mit staatlich geförderten Wohnheimplätzen der Zahl von Studierenden noch immer stark hinterher:  Die Zahl der Studierenden ist seit dem Jahr 2007 um 52% gestiegen, die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze der Studierendenwerke jedoch nur um 9%. Daraus ergibt sich ein klares Ungleichgewicht. Das Verhältnis Studierende – geförderte Wohnheimplätze, die sogenannte Unterbringungsquote, liegt bei nur noch 9,45%. Zum Vergleich: Im Jahr 1991 lag sie bei fast 15%, im Jahr 2008 bei noch 12,13%.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl kommentiert: „Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum für Studierende hält trotz Pandemie und dem Nebeneinander von Präsenz- und Online-Lehre an. Die Wartelisten auf einen Wohnheimplatz sind in nahezu allen Studenten- und Studierendenwerken voll bis übervoll.

Die Nachfrage wird auch dann auf hohem Niveau bleiben, wenn die vierte Welle abgeklungen oder die Pandemie einmal beendet oder gut im Griff ist. Denn bei einer Mischung von physischen Veranstaltungen und digitaler Lehre müssen die Studierenden genauso vor Ort sein wie bei einem reinen Präsenz-Semester. Um dieser hohen Nachfrage gerecht zu werden, brauchen wir mehr studentischen Wohnraum. Deswegen begrüßen wir das im Koalitionsvertrag fixierte ‚Bund-Länder-Programm für studentisches Wohnen, für junges Wohnen und Wohnen für Auszubildende‘ und fordern eine rasche Umsetzung und kräftige Ausfinanzierung.

Wir benötigen insgesamt Bund-Länder-Zuschüsse in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 für den klimafreundlichen Neubau von 25.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen sowie entsprechende Sanierung und Modernisierung aber auch digitale Nachrüstung des Wohnheimbestands der Studierendenwerke.“

Die DSW-Publikation „Wohnraum für Studierende. Statistische Übersicht 2021“ (40 Seiten) zum Download: https://www.studentenwerke.de/de/content/wohnraum-f%C3%BCr-studierende-statistische-1

 

Ministerin Ina Scharrenbach, Hausverwalterin Susanne Fedder, Hausverwalter Dirk Heidmann, Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des StW Münster (v.l.)

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, besuchte am Freitag anlässlich des Tages der öffentlichen Wohnraumförderung „WohneNRW“ das Studierendenwohnheim Busso-Peus-Straße 18-20. Das 2020 fertiggestellte Wohnheim war mit Fördergeldern des Landes NRW errichtet worden.

Nach dem Besuch der York-Kaserne empfing Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster, Ministerin Scharrenbach in Gievenbeck. Mit Führungen durch den technischen Bereich des Passiv-Hauses und durch eine WG konnte sich Frau Scharrenbach einen Eindruck vom Leben im Studierendenwohnheim verschaffen.

Das Massivhaus in Passivhausstandard wurde auf einem bestehenden Grundstück des Studierendenwerks Münster gegenüber einem anderen Wohnheim errichtet. So konnte durch geschickte Verdichtung zusätzlicher attraktiver und dringend benötigter Wohnraum für Studierende geschaffen werden.

Ministerin Ina Scharrenbach und Dr. Christoph Holtwisch beim Besuch der Studierenden-WG von Gian-Luca Lo Grande

Dank der luftdichten Wärmehülle mit zweischaligem Mauerwerk, Kalksandstein innen, bis zu 18 cm Wärmedämmung, Klinkermauerwerk außen, der Decken aus Stahlbeton sowie Fensterelementen aus Kunststoffmehrkammerprofilen mit Dreischeiben-Isolierverglasung bleibt die Wärme innerhalb der Gebäudehülle und geht nicht verloren. Die Innenwände sind teilweise massiv, teilweise Trockenbauwände mit Mehrfachbeplankung. Der Bodenaufbau erfolgte mit Isolierung und schwimmendem Estrich, der Bodenbelag besteht aus PVC sowie Feinsteinzeug. Die zentrale Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung saugt permanent die Abluft aus Küche und Bad ab.

Die darin enthaltene Wärme wird zu 90 % zurückgewonnen und der frischen Luft zugeführt, die anschließend in die Wohnräume gelangt. Die übrigen 10% Energiebedarf werden durch Fernwärme eingespeist. Eine automatisch kontrollierte Be- und Entlüftung sorgt dafür, dass immer ausreichend frische Luft vorhanden ist, auch bei längerer Abwesenheit und nachts, ohne dass die Fenster geöffnet werden müssen.

 

Liebe Studierende,

leider werden dem Studierendenwerk nach wie vor im Zusammenhang mit angeblichen rassistischen Rufen in einem Wohnheim unberechtigte Vorwürfe gemacht. Wir können darauf nur reagieren, indem wir – anders als unsere selbsternannten „Ankläger“ – auch und gerade bei einem moralisch und emotional so sensiblen Thema bewusst sachlich bleiben, denn nur so werden wir allen betroffenen Studierenden und der Wichtigkeit des Themas gerecht.

Das Studierendenwerk nimmt den angeblichen Vorfall sehr ernst und hat großes Interesse an einer Aufklärung, denn Rassismus und jegliche Diskriminierung lehnen wir eindeutig ab. Bei uns arbeiten über 600 Mitarbeiter/-innen aus ganz unterschiedlichen Ländern konstruktiv zusammen, um alle Studierenden zu unterstützen; gerade unsere internationalen Studierenden sind dabei besonders auf die Dienstleistungen des Studierendenwerkes angewiesen. Die unhaltbaren Vorwürfe treffen uns deshalb sehr.

Weil wir die gemachte Behauptung, es habe „Sieg Heil“-Rufe gegeben, zunächst einmal ernst nehmen, haben wir selbstverständlich alle verfügbaren Unterlagen untersucht und mit allen Betroffenen Gespräche geführt. Wir stehen zudem in regelmäßigem Austausch mit der Polizei (Staatsschutz), um uns nach dem aktuellen Ermittlungsstand zu erkundigen. Nur dies kann für uns Grundlage für eine seriöse Bewertung des angeblichen Vorfalls sein. Nach dem aktuellen Ermittlungsstand stellt sich das Ganze wie folgt dar:

Nur ein einzelner Studierender will „Sieg Heil“-Rufe gehört haben. Sogar die von ihm selbst benannten Zeugen konnten dies nicht bestätigen, sondern haben vielmehr verneint, solche Rufe gehört zu haben. Außer der Aussage des angeblich Betroffenen gibt es keine Anhaltspunkte oder gar Beweise dafür, dass solche Rufe tatsächlich gefallen sind. Leider wird dies bei den Vorwürfen an das Studierendenwerk meist nicht beachtet, sondern die Aussage des einzelnen Studierenden unreflektiert als zutreffend angesehen.

Umgekehrt lässt sich natürlich auch nicht beweisen, dass es solche Rufe nicht gab. Solange dies nicht bewiesen ist, gilt in einem Rechtsstaat aber die Unschuldsvermutung, die vor übereilten sanktionierenden Maßnahmen schützt. Die in Verdacht geratenen Studierenden weisen die Vorwürfe jedenfalls deutlich von sich, die Anschuldigung trifft diese sehr, und sie fühlen sich dadurch gefährdet. Auch das Studierendenwerk selbst wurde in diesem Zusammenhang inzwischen Opfer von Sachbeschädigung.

Wir vertrauen auf die Ermittlungsarbeit der Münsteraner Polizei, die dafür zuständig ist. Als Vermieter werden wir unser Verhalten weiterhin von deren Ergebnissen abhängig machen – denn nur das ist sachgerecht, und nicht das Eingehen auf unsubstantiierte Vorwürfe. Unabhängig davon wird sich allerdings unser Verwaltungsrat – in dem Studierende vertreten sind – schon bei der nächsten Sitzung ganz grundsätzlich mit der Thematik Rassismus befassen. Sollte es – auch jenseits des angeblichen Vorfalls – dabei im Studierendenwerk etwas zu verbessern geben, werden wir das selbstredend mit voller Überzeugung angehen.

Es bleibt dabei: Braune Soße gibt’s bei uns nur in der Mensa!

Ihr Studierendenwerk Münster

Wer seinen Studierendenausweis, beispielsweise für die Benutzung der Waschmaschinen in den Wohnheimen, aufladen möchte, kann dies weiterhin in der Mensa am Aasee tun. Das Foyer der Mensa ist montags bis freitags von 06:30 – 15:00 Uhr geöffnet.

Nachverdichtung ist das Zauberwort, wenn kein neuer Baugrund für dringend benötigten Wohnraum vorhanden ist. Auf der rund 900 Quadratmeter großen Fläche gegenüber den älteren Wohnanlagen an der Busso-Peus-Straße begannen im letzten Jahr die Bauarbeiten für das neue Wohnheim. Mitte Juli konnte der Bezug der neuen Passivhaus-Wohnanlage beginnen. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie sind bereits alle Plätze belegt.

Die 48 Einzelappartements und 38 Wohnungen für jeweils zwei Studierende waren schnell vermietet. Die Einzelappartements wurden komplett möbliert, die Wohnungen teilmöbliert (Kitchenette, Tisch und zwei Stühle) angeboten.

Im Neubau wurde neben dem 100 Quadratmeter großen Gemeinschaftsraum im Kellergeschoss eine zentrale Waschbar für alle fünf Häuser der Wohnanlage an der Busso-Peus-Straße eingerichtet. Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreicht einen Wirkungsgrad von ca. 90 Prozent. Alle Wohnplätze sind dank der beiden Aufzüge barrierefrei zu erreichen.

Da das neue Wohnhaus im Passivhaus-Standard errichtet wurde, werden die Mieterinnen und Mieter mit Flyern und Infos gut auf dessen Besonderheiten vorbereitet. Hier profitierte das Studentische Wohnen von den Erfahrungen aus dem ersten Passivhaus des Studierendenwerks an der Boeselagerstraße.

Mehr Informationen zum Wohnheim Busso-Peus-Str. 18-20 (Link)