Kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung wird eingeführt

Die meisten Wohnanlagen des Studierendenwerks Münster verfügen über PKW-Parkflächen. Für deren Benutzung hat das Studierendenwerk Münster bis auf wenige Ausnahmen bisher keine Gebühren verlangt …

Jetzt hat sich das Studierendenwerk Münster durch einstimmigen Beschluss seines Verwaltungsrates (alle studentischen und nicht-studentischen Vertreterinnen und Vertreter) dazu entschieden, ab dem Wintersemester 2023/2024 eine kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung für PKWs einzuführen.

Was sind die wesentlichen Gründe hierfür?

1. Finanzielle Gründe:
Für das Studierendenwerk hat sich im Spannungsfeld zwischen unserem sozialen Auftrag und der Notwendigkeit, unternehmerisch am Markt agieren zu müssen, wegen Krieg, Inflation usw. der finanzielle Druck erhöht. Die Landeszuschüsse sind zu gering, um dies auszugleichen, und die Studierendenwerke bleiben unterfinanziert.
Die Bereitstellung und Bewirtschaftung der Parkflächen kosten Geld. Dies finanzieren alle Studierenden über ihren Sozialbeitrag mit, obwohl nur wenige es tatsächlich nutzen können. Um mit dem wirtschaftlichen Gut Parkraum fair umzugehen, möchten wir lieber die tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzer in die Pflicht nehmen, statt beispielsweise zeitnah weitere allgemeine Sozialbeitragserhöhungen vorzunehmen.

2. Missbrauch durch Dritte
Durch die größtenteils fehlende Begrenzung (durch beispielsweise Schranken oder Poller) werden unsere Parkflächen immer wieder von Dritten (Anwohnerinnen und Anwohnern, Berufstätige usw.) genutzt. Die Kosten dieses Parken ohne Berechtigung fallen bisher den Studierenden zur Last. Die Bewirtschaftung und Überwachung der PKW-Parkflächen wird dies ändern.

3. Lenkungswirkung und Mobilitätskonzept
Alle Wohnanlagen sind gut an den ÖPNV angebunden. Unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten möchten wir nicht den PKW-Verkehr in der Stadt Münster fördern, sondern lieber die Fahrradnutzung. Daher sollen die mit den Parkgebühren erzielten Einnahmen unter anderem für alternative Mobilitätsvorteile an den Wohnanlagen genutzt werden, wie beispielsweise weitere Fahrradboxen, überdachte Fahrradstellplätze oder Carsharing-Modelle.

Wie soll das genau funktionieren?

Bei der Überwachung und Bewirtschaftung der Flächen setzen wir zukünftig auf eine – natürlich datenschutzkonforme – automatisierte und kameragestützte Technik durch einen erfahrenen externen Dienstleister. Dies ist günstiger und professioneller als eine Überwachung durch unsere Beschäftigten.
Bei Interesse können Sie sich einfach online einen PKW-Stellplatz buchen. Die Verifizierung läuft hierbei über einen mitgeteilten Zugangscode für die jeweilige Internetseite sowie die Matrikelnummer. Je nach Auslastung der Parkfläche haben auch Dritte die Möglichkeit, einen Parkplatz zu buchen; die Buchung erfolgt für die Dritten nicht über die Internetseite, sondern über eine Park-App, deren Nutzung an den Parkflächen jeweils ausgehängt und erklärt wird.

Das Angebot für Studierende und Dritte unterscheidet sich deutlich.

Auf allen Flächen wird ein Großteil der PKW-Parkplätze für die Studierenden aus den Wohnanlagen vorgehalten. Nur bei Überkapazitäten stehen Dritten über die App Parkplätze zur Verfügung. Bei stark frequentierten Flächen wird darum keine zusätzliche Nutzung für Dritte möglich sein. Das Angebot soll für Studierende bewusst niedrig gehalten werden, so dass die monatliche Parkgebühr je PKW-Stellplatz für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlagen lediglich € 10 beträgt.
Dabei muss der Stellplatz immer für ein vollständiges Semester (sechs Monate) im Voraus gebucht werden, also für insgesamt 60 €. Für die Buchungen von Dritten über die Park-App bestehen unterschiedliche Tages-, Wochen- und Monatstarife, wobei beispielsweise die Monatsmiete 50 € betragen wird. Studierende werden preislich also bewusst deutlich bevorzugt. Und auch die Mieterträge durch externe Parkplatznutzer kommen wieder Ihnen als Studierende zugute.

Was müssen Sie tun, um einen Parkplatz zu buchen?

1. Sie erhalten eine separate Mail aus dem Fachbereich Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Münster mit einem Verweis auf eine Internetseite zur jeweiligen Parkfläche und einem Zugangscode.

2. Haben Sie Interesse an der Anmietung eines PKW-Stellplatzes? Dann registrieren Sie Ihren PKW über Ihr Kennzeichen und wählen eine Zahlungsmethode aus. Der Preis für Ihren PKW-Stellplatz beträgt für sechs Monate € 60.

3. Der erste sechsmonatige Anmietungszeitraum startet am 01. September 2023 und läuft bis zum 29. Februar 2024. Es erfolgen keine Erstattungen oder Verrechnungen des Betrages im Falle eines vorzeitigen Auszugs oder verspäteten Antritts während des Semesters.

4. Rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit erhalten Sie eine Erinnerungsmail und haben die Möglichkeit, Ihre Miete online über die Internetseite wiederum für sechs Monate zu verlängern.

 

Fragen & Antworten

Wo kann ich den Parkplatz buchen?
Alle unsere Mieterinnen und Mieter erhalten eine separate Mail aus dem Fachbereich Studentisches Wohnen des Studierendenwerks Münster mit einem Verweis auf eine Internetseite zur jeweiligen Parkfläche und einem Zugangscode. Dann einfach das PKW-Kennzeichen auf der Seite registrieren lassen und eine Zahlungsmethode auswählen.

Wenn ich einen Parkplatz buche, ist es dann immer der gleiche?
Nein, es herrscht freie Platzwahl auf der jeweiligen Parkfläche.

Ich bin gerade im Urlaub und kann mein Fahrzeug nicht rechtzeitig wegfahren. Was mache ich jetzt?
Für die Übergangszeit bis zum 14.09. wird Falschparken nicht bestraft. Wenn Sie noch länger im Urlaub sind, kontaktieren Sie bitte die Hausverwaltung vor Ort.

Wie teuer ist es für Externe, wie Besucherinnen oder Besucher von mir, dort zu parken?
Für Dritte kostet ein Tag 5 €, eine Woche 15 € und ein Monat 50 €. Kurzes Parken von unter einer Stunde muss nicht bezahlt werden.

Wie kann ich als Externe oder Externer einen Parkplatz buchen?
Auf den Parkflächen finden Sie Hinweisschilder mit einem QR-Code zur Park-App. Dort können Sie dann den Parkplatz buchen.

Ich möchte bald umziehen, wie mache ich das mit dem Umzugswagen?
Kurzes Parken von unter einer Stunde muss nicht bezahlt werden. Ansonsten können Sie sich für 5 € ein Tagesticket für den Umzugswagen buchen.

Ich ziehe zum 01.10. aus und möchte jetzt nicht mehr 60 € für ein ganzes Semester zahlen. Was mache ich jetzt?
Alle Mieterinnen und Mieter, die zum 01.10. ausziehen, können im September kostenfrei parken. Bitte melden Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung vor Ort.

Ich habe kein eigenes Auto, sondern leihe es mir von Verwandten o.ä. Muss ich jetzt für jedes Auto extra bezahlen?
Nein, Sie melden sich einfach einmal mit einem Kennzeichen an. Wenn Sie einmal registriert sind, können Sie online das Kennzeichen ändern.

Warum muss ich für ein ganzes Semester zahlen und kann nicht flexibel wie die Externen, für einen Tag oder nur einen Monat buchen?
Die verkürzten Zeiträume (oder anteilige Erstattungen) bedeuten einen größeren Verwaltungsaufwand für uns, den wir mit einem Tarif für 10€ pro Monat nicht finanzieren können. Sie können bei Bedarf auch immer den flexibleren Tarif für Externe wählen, dann müssen Sie abwägen, was sich für Sie eher lohnt. Alternativ können Sie auch einen studentischen Nachmieter oder eine studentische Nachmieterin für Ihren Platz suchen, das Kennzeichen ändern und sich untereinander einigen.

Warum zahlen nicht nur Externe für das Parken und alle Studierenden parken umsonst?
Dies lohnt sich leider finanziell nicht. Insgesamt stehen in 17 Wohnanlagen 1419 Parkplätze zur Verfügung, davon halten wir 1024 für Studierende vor, nur 297 für Externe. Die weiteren Plätze sind als Puffer für die Hausverwaltung, Handwerker oder Umzüge gedacht.   

Bei uns in der Wohnanlage war immer genug Parkraum für alle frei. Warum macht ihr bei uns keine Ausnahme mit der Parkgebühr?
Das ändert nichts an der Tatsache, dass die Bewirtschaftung, Reinigung und Instandhaltung von Parkflächen Geld kostet, das derzeit von allen Studierenden Münsters bezahlt wird. 

Warum gibt das Studierendenwerk Geld für teure Technik zur Überwachung von Parkraum aus?
Die Technik zur Überwachung des Parkraumes wird von dem externen Dienstleister gestellt, der die Überprüfung für uns ausführt. Das Studierendenwerk hat hierfür kein Geld gezahlt.

Ich bin schwerbehindert und benötige mein Auto dringend. Gibt es spezielle Behindertenparkplätze?
Schwerbehinderte Mieterinnen und Mieter mit dem Ausweis „G“ können auf unseren Flächen weiterhin umsonst parken. Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausverwaltung vor Ort.

Wenn das Studierendenwerk jetzt Geld für Parkraum nimmt, wird dann der Solidarbeitrag wieder gesenkt?
Die in diesem Jahr erfolgte Sozialbeitragserhöhung gleicht nach fünf Jahren ohne Anstieg der Sozialbeiträge im Wesentlichen nur die Preissteigerungen der letzten fünf Jahre aus und beseitigt zudem nicht das generelle Problem der Unterfinanzierung der Studierendenwerke. Grund hierfür sind die zu geringen Landeszuschüsse. Mit der Einführung der Parkgebühren möchte wir gerade weitere Sozialbeitragserhöhungen für alle Studierenden vermeiden und stattdessen nur die Studierenden in die Pflicht nehmen, die die Parkplätze tatsächlich nutzen, insbesondere auch Dritte, die auf allen Flächen bisher nicht an den Kosten beteiligt werden. Ein Parkplatz stellt für uns ein wirtschaftliches Gut dar, dass auch überall anders in der Regel einen Preis erfährt. Die finanzielle Situation des Studierendenwerks Münster lässt es nicht zu, dass wir diesen Parkraum weiterhin kostenfrei zur Verfügung stellen. Eine erneute Solidarbeitragserhöhung für alle Studierenden wäre die Alternative.